Verlängerung Erwerbsminderungsrente

von
Renate

Hallo,
ich hatte schon mehrmals hier im Forum geschrieben und auch sehr hilfreiche Antworten bekommen. Nun habe ich vor ein paar Tagen den Verlängerungsbescheid für die Erwerbsminderungsrente bekommen, und zwar ohne, dass ich wieder zum Gutachter musste. Offenbar haben die Berichte meiner Ärzte ausgereicht. Darüber bin ich sehr erleichtert, da es mir immer noch so schlecht wie vorher geht.
Jetzt habe ich trotzdem noch eine Frage, mein erster Bescheid lief über 1 1/2 Jahre (also relativ kurz, wie mir hier im Forum gesagt wurde) und die Verlängerung jetzt ist auch "nur" für 1 1/2 Jahre. Kann man das irgendwie deuten? Ist es ein schlechtes Zeichen, dass nicht länger gewährt wurde oder evtl. ein gutes Zeichen, dass es nicht kürzer ist????? Ich weiß, ich sollte jetzt erstmal zur Ruhe kommen aber ich mache mir da doch viele Gedanken.

von
-_-

Offenbar besteht die Aussicht, dass Ihr Leistungsvermögen sich innerhalb des Bewilligungszeitraumes doch noch ändern (verbessern) könnte. Ob das in 1 1/2 Jahren tatsächlich der Fall sein wird, kann Ihnen allerdings weder der medizinische Sachverständige der Deutschen Rentenversicherung, noch hier im Forum jemand sagen. Die Unsicherheit der Prognose führt jedoch aufgrund der Gesetzeslage immer zur befristeten Rente.

Machen Sie sich also keinen Kopf und gehen Sie davon aus, dass Ihre Rente auch dann weitergezahlt werden wird, wenn sich gesundheitlich leider bis zum neuen Wegfalltermin nichts tut.

von
dirk

Man hält eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes für wahrscheinlich. Es ist also von weiteren Überprüfungen auszugehen.

von
Corletto

Der Zeitraum von 1,5 Jahren der Befristigung ist nicht kurz, sondern relativ normal.

Ich kenne Leute die nur 1 Jahr oder noch kürzer die Befristung hatten oder noch haben....

Es gibt Leute die haben gerade die Rente bewilligt bekommen und müssen einige Monate später schon den nächsten Verlängerungsantrag wieder stellen......

In den seltensten Fällen wird beim Erstantrag auf EM-Rente die maximale Befristung von gleich 3 Jahren gewährt.

Die Zeiten wo die meisten EM-Renten gleich für 2-3 Jahre befristet wurden sind lange vorbei...

Insofern ist eine " Deutung " des Befristungszeitraumes von 1,5 Jahren - in welche Richtung auch immer - völlig unserös !

Das heisst rein gar nichts.

Man kann allenfalls sagen, das
die RV - grundsätzlich - eine Bessserung bei Ihnen für MÖGLICH hält.

Hält man eine Besserung für völlig unmöglich, hätten Sie gleich eine unbefristetete - also eine Dauerrente - erhalten.

Dies passiert aber in den aller wenigsten Fällen.

Ob dann in 1,5 Jahren bei ihrer nächsten Verlängerung wieder kein Gutachter eingeschaltet wird oder dann eventuell doch, wird ihnen niemand sagen können - auch die RV könnte dies heute ! nicht - und kann aus dem Zeitraum der jetzigen Befristung keinesfalls geschlossen werden !

Grundsätzlich kann die RV die EM-Rente bis zu einem Zeitraum von sogar 9 Jahren befristen, wobei die Anzahl der Verlängerungen dabei keine Rolle spielt.

Wobei aus eigener Erfahrung und von Aussagen einiger meiner Mitpatienten ist der 3. Verlängerungsantrag immer der infoern entscheidende Antrag gewesen, das dann seiten der RV eine unbefristete - also Dauerrente - zumindest in Erwägung gezogen wurde und manchmal ( wie bei mir und 2 anderen Leuten) auch so entschieden wurde.

Aber wie gesagt, alles unter Vorbehalt und rein anhand persönlicher Erfahrungs- und Kenntniswerte.

von
Corletto

Ergänzend zum Tjema Begutachtung :

Die Zuerkennung einer
" Dauerrente " beim 3. Verlängerungsantrag aber
( sowohl bei mir als auch meinen 2 Bekannten ) immer
und nur nach mehrmaligen Begutachtungen ( bei mir waren es alleine 6 ! Begutachtungen in 3 Jahren ) zuerkannt wurde.

Also ganz ohne Begutachtung
zu einer Dauerrente zu gelangen wird sehr sehr schwierig - obgleich es auch möglich ist.

Schönes Wochenende.

Experten-Antwort

Ich kann den bisherigen Antworten nur zustimmen:

Die Befristung heißt nur, dass eine Besserung des Gesundheitszustandes möglich ist.

Befristungen sind bis zu längstens 9 Jahren möglich, danach wird die Rente nur noch als Dauerrente weitergezahlt.
Einzige Ausnahme: die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung erfolgt aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes (Rechtsprechung des Bundessozialgerichts) - in diesem Fall ist eine Befristung auch über den Zeitraum von 9 Jahren hinaus möglich. Dies scheint in Ihrem Fall allerdings nicht so zu sein, weil bei Abhängigkeit der Rentengewährung vom Teilzeitarbeitsmarkt die Bewilligungszeiträume i.d. Regel drei Jahre umfassen. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Befristung Ihrer Rente medizinische Gründe hat.
Sollte sich am Gesundheitszustand bis zum nächsten Antrag auf Weiterzahlung nichts geändert haben, wird die Rente in aller Regel weitergezahlt.

von
Renate

Hallo,

vielen Dank für die ganzen Antworten, besonders an Corletto für die ganz ausführliche Antwort.
Eigentlich weiß ich ja auch, dass man das alles vorher nicht sagen kann aber ich hatte früher eine Ärztin, die gleich bei der ersten Bewilligung sagte: "Wieso nur 1 1/2 Jahre?" und da mein Hauptproblem die Psyche ist, bleibt so was bei mir auch gut hängen. Deshalb mache ich mir auch immer zu viele Gedanken.
Ich glaube, dass ich so viel darüber nachdenke, weil es eigentlich erstmal erleichternd ist weiter Rente zu bekommen, ich es aber grundsätzlich schrecklich finde darauf angewiesen zu sein. Das ist ein bisschen mein täglicher innerer Kampf.
Das erzähle ich jetzt nicht, um hier "rumzuheulen", sondern nur um verständlich zu machen, warum ich so "blöde" Fragen stelle.

Vielen Dank an alle für die Antworten.

Renate

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