Verlängerung Erwerbsminderungsrente

von
SHG

Ich habe heute meine Unterlagen zur Verlängerung meiner Erwerbsminderungsrente (Ende7/07 befristet)bekommen. Meine Fragen Wiso habe ich die Unterlagen (nicht angefordert)so früh bekommen.In meinem letzten Verlängerungsbescheid steht Stellung ca.4 Monate vor Auslauf der EMR .Reicht das ?
Desweiteren wird auf unverzügliche meldung (beispiel Arbeitargentur)hingewiesen. 06 war das noch 3 Monate vor Auslauf der Rente . Hat sich hier die Rechtslage Verändert.Letztes Jahr hat mir der Sachbearbeiter bei der AG erzählt. Ich kann sie nicht Arbeitsuchend melden wenn sie einen Verlängerungsantrag wegen EMR gestellt haben. Begründung Aufgrund des Verl. Antrag auf EMR sind sie nicht suchend. Reicht das wenn ich hier 3 Monate vor Ablauf meiner EMR das antue und hingehe? Danke

Experten-Antwort

Es ist gängige Praxis in Fällen der wiederholten Gewährung einer Zeitrente darauf hinzuweisen, gut drei Monate vor dem Ende der Zeitrente den Weitergewährungsantrag zu stellen.

Handelt es sich etwa um eine befristete Erwerbsminderungsrente, die wegen der Besserungsaussicht als volle EM Rente auf Zeit wurde, macht eine Meldung bei der Agentur nach Ende der (Zeit)Rente natürlich Sinn. Letzteres vor allem deshalb, um einen nahtlosen Übergang von Sozialleistungen an Sie zu gewährleisten, d.h. ALG I kann in dieser Zeit auch dann an Sie ausgezahlt werden wenn Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung (§ 119 SGB III) stehen können.

Solange keine Aufforderung einer Krankenkasse zur Reha bzw. Rentenantragstellung vorliegt, bietet es sich deshalb an, nach Auslaufen der Rente sich beim AA arbeitslos zu melden um dort im Rahmen der Nahtlosigkeit (§ 125 SGB III) Leistungen zu erhalten.

MfG

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