Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Verlängerung EU Rente

von antragstellerin22.05.2009 | 11:45
1466 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Was passiert, wenn sich das Verlängerungsverfahren EU Rente über Endzeitpunkt der schon gewährten EU Rente hinzieht? Verlängerungs Verfahren läuft seit Januar, Rente endet Ende Juni, und es steht noch ein Gutachtertermin Mitte Juni an.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Antragstellerin,

Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine kurzfristige Verlängerung zu beantragen. In diesen Fällen wird eine befristete Rente auch mal nur für drei Monate weitergezahlt, bis über die eigentliche Verlängerung abschließend entschieden wurde.

3 Antworten

Corlettoam 23.05.2009 | 11:18
Sollte diese " kurzfristige " Verlängerung aber nicht klappen, bleibt Ihnen leider nur - übergangsweise - ALG I Bezug ( natürlich nur dann sofern noch Ansprüche bestehen ) oder wenn nicht , leider nur ALG II ( aber auch nur bei Bedürftigkeit ) Grundsätzlich endet eine befristete EM-Rente mit dem Tage der Befristgung und es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Weiterzahlung bis zu endgültigen Entscheidung über den Verlängerungsantrag. Die Entscheidung liegt alleine beim Rentenversicherungsträger. Kann Ihnen also nur dringend raten, beim VDK/SovD oder einem Rechtsanwalt sich zu erkundigen oder gegebenf. vertreten zu lassen, da in der Regel Anträgen auf Weiterzahlung einer befristetetn Rente nicht unbedingt entsprochen werden....
-_-am 24.05.2009 | 22:30
"Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine kurzfristige Verlängerung zu beantragen. In diesen Fällen wird eine befristete Rente auch mal nur für drei Monate weitergezahlt, bis über die eigentliche Verlängerung abschließend entschieden wurde." Der Rentenversicherungsträger kann wohl Renten zahlen, für die gar keine Rechtgrundlage besteht? Diese seltsame willkürlich erscheinende Verfahrensweise kenne ich nicht und wurde bei "meinem" Rentenversicherungsträger in meinen fast 34 Jahren dort auch nie praktiziert. Mich würden Hintergründe und Rechtsgrundlagen zu Ihrem Hinweis interessieren.
Corlettoam 25.05.2009 | 17:26
Eine befristetete und auslaufende Rente wird sicherlich nicht so einfach über den Befristungszeitraum erstmal weitergezahlt. Hier werden auch meiner Meinung nach falsche Hoffnungen geweckt , welche in der Praxis so einfach jedenfalls " nur auf Antrag hin " nicht funktionieren. Warum sollte die RV dies auch tun ? Die Befristung ist doch von vorne herein festgelegt und das Enddatum der Rente steht doch auch schon immer fest. Ausnahme wird nur dann sein, wenn durch Verschulden der RV, sich das laufende Rentenverlängerungsverfahren verzögert hat und nicht bis zum Auslaufen der Befristung seitens der RV abgeschlossen werden konnte. Dann und nur dann kann die RV erstmal weiterzahlen. Da die RV aber mit Sicherheit niemals freiwillig eigenes Verschulden/eigene Fehler in einem noch laufenden Verfahren zugeben wird, kann man solch eine erstmalige Weiterzahlung einer befristeten Rente sicher nur per VDK/SOVD , einem Rechtsanwalt oder per einstweiliger Anordnung durch das Sozialgericht erwirken.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026