Wichtig ist, dass der Antrag auf Weitergewährung der Rente rechtzeitig gestellt worden ist, was bei Ihnen der Fall ist.
Normalerweise fordert der Mediziner die für ihn erforderlichen Befundberichte selbst an, die er von Ihren behandelnden Ärzten benötigt.
Da Sie jetzt selbst aktuelle Befundberichte von Ihren Ärzten haben, können Sie diese zu Ihrem Weitergewährungsantrag nachreichen, falls noch nicht geschehen.
Evtl. muss der Mediziner der DRV dann gar nichts mehr selbst anfordern.