Hallo, Tommml,
wenn bei der Entscheidung über die Weitergewährung Ihrer bereits bezogenen Rente wegen Erwerbsminderung die mit dem Antrag vorgelegten ärztlichen Dokumente nicht ausreichend sein sollten und eine Nachfrage bei den Fachärzten aufgrund der Schließung der Arztpraxis ins Leere laufen, ist es der DRV gestattet, Sie gegebenenfalls bei einem Facharzt untersuchen zu lassen. In diesem Fall wird der begutachtende Mediziner Sie vermutlich nicht kennen. Eine Entscheidung wird nach der Begutachtung dennoch erfolgen. Ob, die jetzt beigefügten Unterlagen genügen müssen Sie abwarten. Weitere Angaben zur individuellen Situation können wir jedoch nicht tätigen, da sie rein spekulativer Art wären. Sie müssen abwarten, wie verfahren wird, sprich – ob es erforderlich wird, Ihren gesundheitlichen Zustand von dritter Seite neu zu bewerten.