In der Tat können Sie nur die Weiterzahlung über den Befristungszeitpunkt hinaus beantragen. Dann wird, genau wie bei einem Neuantrag, entschieden, ob eine befristete Rente oder eine unbefristete Rente zu gewähren ist.
Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, bekommt ebenfalls die volle Erwerbsminderungsrente, die jedoch immer von der jeweils aktuellen Arbeitsmarktlage abhängig ist. Handelt es sich um diese sogenannte "Arbeitsmarktrente", kann schon von Gesetzes wegen keine Dauerrente bewilligt werden. Die sonst übliche Höchstbefristung von 9 Jahren gilt in dem Fall nicht.
Alle Erwerbsminderungsrenten werden höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Wer v o r diesem Zeitpunkt anstelle einer Erwerbsminderungsrente eine Altersrente haben möchte, muss einen Antrag stellen.