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Verlängerung volle EU-Rente befristet auf Zeit

von Gabi Müller10.03.2008 | 16:18
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin Gabi > > Nach mehrjährigen chronischen Rückenschmerzen, somatischen Schmerzen, Depressionen und Angstzuständen bin ich seit 1.7.2002 EU-Rentner auf Zeit bis August 2008. Die erste Eu-Rente wurde mir bis juni 2004 bewilligt und dann bis Dez.2006 verlängert. Ich stellte einen Antrag auf weitere Verlängerung der EU-Rente über Dez. 2006 hinaus. Ablehnung Widerspruch weitere Verlängerung bis August 2008. Nun steht die erneute Verlängerung an und ich habe Angst wider wie letzte Jahr ersteinmal Harz IV zu bekommen. > > Nun zu meiner Frage: > > Wie oft kann eine EU-Rente verlängert werden ? > > Bin jetzt 6 Jahre zu hause und mein Gesundheitszustand ist nachwievor gleich schlecht ? > > Eine unbefristete EU-Rente würde mir viel Druck und Angst nehmen. > > Ich bin 53 Jahre alt und über 30 Jahre gearbeitet. Eine Widereingliederung in den Arbeitsprozess sehe ich als sehr schwierig. > > Nicht nur der Eingriff in die Gesundheit ist ein schwerer Schlag. Sich auch immer wieder Sorgen um die Existenz machen zu müssen, ist schon an der Grenze des Erträglichen. > > Bitte um Informationen ! > > Gruß > > Gabi > >

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte Gabi Müller,

nach den seit dem 01.01.2001 geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann ein Rente wegen Erwerbsminderung nur dann auf Dauer (d.h. längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze) gezahlt werden, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann (sog. Arbeitsmarktrenten werden kraft Gesetzes immer befristet).

Die Nachprüfungen des Leistungsvermögens erfolgen individuell bei allen Versicherten, bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sich ihr Gesundheitszustand noch einmal bessert. Dies gilt auch bei Dauerrenten wegen Erwerbsunfähigkeit.

Nach Empfehlung des medizinischen Sachverständigen wird in Abhängigkeit von der Besserungserwartung ein Termin für die Nachuntersuchung festgelegt. Diese ist selbstverständlich abhängig von der Art der Erkrankung und erfolgt auch unter Berücksichtigung des Lebensalters. Sie wird häufig ohne körperliche Untersuchung, z.B. durch Einholung eines ärztlichen Befundberichtes des behandelnden Arztes, erfolgen. Bestimmte Intervalle, z.B. die von Ihnen erwähnten drei Jahre für die Überprüfung des Leistungsvermögens gibt es nicht. Es wird regelmäßig darauf ankommen, was der medizinische Sachverständige in seiner Stellungnahme empfiehlt.

Allerdings sieht das Gesetz eine Höchstbegrenzung für die Dauer von Zeitrenten vor. Nach § 102 Abs. 2 Satz 5 SGB VI ist (außer Bei Arbeitsmarktrenten) nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren davon auszugehen, dass es unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Aufgrund dieser Gesetzesregelung ist spätestens nach neun Jahren Zeitrente eine Dauerrente zu leisten.

Wenn ich Ihnen raten darf, würde ich empfehlen, spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung Ihrer Rente einen Antrag auf Weiterzahlung zu stellen. Dem Antrag sollten aktuelle ärztliche Unterlagen beigefügt werden, weil dann - wie bereits - ausgeführt, u.U. auf eine Nachuntersuchung verzichtet werden kann. Sofern die Rente befristet weitergezahlt wird, müsste sie spätestens Mitte des Jahres 2011 in eine Dauerrente umgewandelt werden.

Bezüglich der Akteneinsicht schließe ich mich dem Vorschlag von "Happy" an. Es ist wesentlich effektiver, sich einfach einmal bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden und nachzufragen, ob schon eine Nachuntersuchung verfügt wurde. Aber selbst wenn dies bisher nicht der Fall ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der beratungsärztliche Dienst nur dann über Ihr aktuelles Leistungsvermögen entscheiden kann, wenn eine neuerliche Untersuchung durchgeführt worden ist.

15 Antworten

Annemarieam 10.03.2008 | 17:50
Hallo, auch wenn Sie die Dauerrente beziehen, werden Sie keine Ruhe haben. Dauerrentner werden alle 2 Jahre überprüft und darüberhinaus endet bei Dauerrentenbezug das Beschäftigungsverhältnis, während dieses bei Zeitrentnern nur "ruht". Sie werden also Ihre Existenssorgen nicht los. Fazit: Lassen Sie am besten alles so laufen, Sie können eh nichts ändern!
Rosannaam 10.03.2008 | 18:03
"Dauerrentner werden alle 2 Jahre überprüft" - Wo steht denn das??? Hallo Gabi, Fakt ist, dass eine EM-Rente GRUNDSÄTZLICH als Zeitrente gewährt wird. Keine Regel ohne Ausnahme: Sie wird dann als Dauerrente gewährt, wenn der Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht und UNWAHRSCHEINLICH IST, DASS DIE ERWERBSMINDERUNG behoben werden kann. Hiervon ist nach einer Gesamtdauer von 9 Jahren auszugehen. Auch bei einer Dauerrente ist es möglich, von Zeit zu Zeit die Anspruchsberechtigung zu überprüfen. Dies geschieht nur, wenn der Arzt der DRV eine solche Überprüfung für erforderlich hält. Also nicht alle Dauerrentenbezieher werden kontinuierlich alle 2 oder 3 Jahre überprüft! Ich empfehle Ihnen, da die Zeitrente demnächst endet, umgehend schon jetzt einen Antrag auf Weitergewährung zu stellen und möglichst einen aktuellen ärztl. Befundbericht beizufügen. Ca. 5 Monate vor Zeitrentenende erhalten Sie normalerweise ein entsprechendes Schreiben der DRV zugesandt. Und dann bleibt Ihnen leider nix außer warten... MfG Rosanna.
Klaus-Peteram 11.03.2008 | 06:54
@ Rosanna Sie schreiben : "Auch bei einer Dauerrente ist es möglich, von Zeit zu Zeit die Anspruchsberechtigung zu überprüfen. Dies geschieht nur, wenn der Arzt der DRV eine solche Überprüfung für erforderlich hält. Also nicht alle Dauerrentenbezieher werden kontinuierlich alle 2 oder 3 Jahre überprüft! Kann ich aus meinem Dauerrentenbescheid ersehen, ob in meinem Fall der Arzt der RV dies für nötig hält ? oder wird dies nur " intern " in den Akten vermerkt ?? Ich denke bereits bei der E r t e i l u n g einer Dauerrente wird eine eventuelle späetere noch malige Überprüfung doch vom Arzt zu diesem Zeitpunkt bereits festgelegt oder lässt sich der Ärzte von Zeit zu zeit die Akten wieder kommen und prüft dies erst später erneut ?? Mir ist der Ablauf hier nicht klar. Danke für Ihre Info.
Heinericham 11.03.2008 | 08:44
Der Nachuntersuchungstermin ist ein interner Vermerk in der Akte des Versicherten aufgrund einer Empfehlung des begutachtenden Artzes. Sie können bei der Sachberarbeitung nachfragen, ob und wann ein solcher Termin festgesetzt ist.
Klaus-Peteram 11.03.2008 | 08:50
2. Möglichkeit wäre : ich kann mir doch auch meine komplette Akte zum Rathaus bzw. dem örtlichen Vertreter der Renten-Versicherung schicken lassen und dann selbst Einsicht nehmen oder ????? Dann sehe ich ja diesen Vermerk oder ?
Happyam 11.03.2008 | 08:55
ja und dann? Das können Sie doch auch telefonisch klären oder nicht? Warum denn unnötige Kosten verursachen? An der evtl. vorgegebenen Nachüberprüfung ändert Ihre Akteneinsicht auch nichts! Gruß Happy
Philippam 11.03.2008 | 09:38
Mit der Akteneinsicht ist das so eine Sache. Die Behörde hat den Beteiligten Akteneinsicht, die das Verfahren betreffen, zu gestatten (§ 25 SGB X). Ein Verfahren ist aber nicht anhängig! Philipp
Karloam 11.03.2008 | 11:38
Hallo...Karlo an EXPERTE! Ich vermisse Ihre Meinung zu diesem Thema, da ich auch selbst von diesem Problem betroffen bin. Danke
Klaus-Peteram 11.03.2008 | 12:23
@ Happy weil bei persönlicher Einsicht der Akte und damit a l l e r Unterlagen, manchesmal in nenne es mal vorsichtig " erstaunliche " Dinge zum Vorschein kommen, von deren Existenz und Inhalt der Antragsteller gar nichts wusste. Außerdem sehe ich alles lieber mit eigenen Augen, als mich auf telefonische Auskünfte irgend welcher Sachbearbeiter zu verlassen ( leider spreche ich aus schlechter Erfahrung ! )
Klaus-Peteram 11.03.2008 | 12:27
Ob das Verfahren anhängig oder abgeschlossen, speilt keine Rolle. Ich - als Beteiligter - kann meine Akte immer einsehen, wann und wie oft ich möchte. Sollte die RV dies verweigern, fordert ein Fachanwalt für Sozialrecht diese in meinem Auftrag an. Sie glauben gar nicht wie schnell die Akte dann vorgelegt wird......
Happyam 11.03.2008 | 12:38
Hallo Klaus-Peter, ja, ein wenig kann ich Sie schon verstehen. Habe auch schon mit "netten" Sachbearbeitern gesprochen. Aber auch diese machen nur Ihre Arbeit. Doch wenn Ihre Rente bewilligt ist und die DRV eine Nachprüfung veranlasst, dann können Sie doch immernoch um Akteneinsicht bitten. Vorher bringt auch die Kenntnis über "erstaunliche Dinge" nix, da die Ihre Rente nicht erhöhen werden oder? Eine Akteneinsicht hat m.E. nur dann einen Sinn, wenn ein Rentenantrag aufgrund med. Fachgutachten abgelehnt wurde und man sich dahingehend "schlau" machen möchte. Es kann ja sein, dass in diesem Gutachten Dinge enthalten (oder nicht enthalten) sind, die nicht Ihrem/dem Krankheitsbild entsprechen und so kann man einen evtl. Widerspruch besser begründen. Ansonsten hilft Ihnen der Akteninhalt nicht. Und nurmal so, lesen Sie mal den § 25 SGB X.... dürfte interessant sein, hinsichtlich Ihrer Auffassung, dass Sie den kompletten Inhalt einsehen dürfen... nix für Ungut Happy
Happyam 11.03.2008 | 12:52
Hallo Karlo, welches Problem meinen Sie denn? LG Happy
Karloam 11.03.2008 | 13:03
@ Happy genau das Thema das Sie angeklickt haben. (Verlängerung volle EU-Rente....)
Happyam 11.03.2008 | 13:08
ja, dass ist mir schon klar. Ich meine, sind sie "überprüft" worden oder steht bei Ihnen eine gesundheitliche Überprüfung an? Dann haben Sie ja jetzt die Auskunft die Sie brauchten. Die Expertin hat es ja sehr schön aufgeschrieben. LG Happy
Gabi Mülleram 12.03.2008 | 11:05
Hallo ihr all, danke erst einmal für die sehr interessanten Informationen. Muß alles noch eingehend lesen und auf mich wirken lassen. Trotz eurer infos habe ich Angst schaut alles nicht so einfach aus. Gruß Gabi
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