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Experten-Antwort

Verlängerung - zeitlich befristete volle EM-Rente

von Taita19.07.2013 | 02:21
1407 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, seit Juli 2011 beziehe ich eine unbefristete teilweise EM-Rente und seit Januar 2012 eine zeitlich befristete EM-Rente (bis Ende 2013) Nun muss ich die Verlängerung beantragen und bin verunsichert, da ich fast alle Fragen zu ärztlichen Behandlungen, Reha, Teilhabe am Arbeitsleben etc. mit NEIN beantworten muss. Therapien sind keine angesetzt, da die fortschreitende Arthrose (primär in den Händen) nicht wirksam zu behandeln ist. Wirkt sich das jetzt negativ bei der Beurteilung aus, wenn ich nicht endlos lange Ärztelisten einfügen kann? Aufgrund privater Umstände komme ich auch erst jetzt dazu den Antrag zu stellen. Kann ich noch damit rechnen, dass der Antrag rechtzeitig bearbeitet wird, bevor die Rente ausläuft? Vielen Dank im Voraus für eine Antwort auf meine Fragen! LG Tasia

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Machen Sie sich doch bitte nicht so viele Gedanken wegen dem Antrag auf Weitergewährung Ihrer Zeitrente. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Dies ist vorliegend der Fall. Geben Sie wahrheitsgemäß alles an, was Sie beantworten können. Wenn viele Fragen mit „nein“ zu beantworten sind, dann hat das keine negativen Auswirkungen. Zumindest sollten Sie die Anschrift Ihres Hausarztes für evtl. Rückfragen angeben. Man will sich einfach ein Gesamtbild machen, ob in der Zwischenzeit evtl. weitere Krankheitsmerkmale , Krankenhausaufenthalte usw. hinzugekommen sind. Ihr Rentenversicherungsträger entscheidet dann ,wie es weitergeht bzw. ob eine Begutachtung erforderlich ist.

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3 Antworten

oder soam 19.07.2013 | 07:44
Beantworten Sie die Fragen einfach vollständig und den Gegebenheiten entsprechend - wenn 'keine Veränderungen' gegenüber dem bisherigen Stand eingetreten sind, dann eben auch keine Verbesserung; wenn aktuell keine Therapie weiterhilft, dann ist das leider so. Es wird Ihnen hoffentlich keiner unterstellen, eine sinnvolle Behandlung zu unterlassen, nur damit Sie die Rente behalten?! Viel ach - viel weh - viel Arzt bedeutet nicht automatisch, dass die Rente zusteht. Die DRV prüft den Einzelfall; ggf. erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung. Ein knappes halbes Jahr sollte, totz bevorstehender Urlaubszeit, reichen, um über die Weiterzahlung zu entscheiden - nur vielleicht nicht ab Ende Juli jeden zweiten Tag bei der DRV anrufen und nach 'dem Sachstand' fragen - das wäre ggf. im November angezeigt, wenn bis dahin kein Bescheid vorliegt.
P.J.am 19.07.2013 | 08:12
Sind Sie denn gar nicht mehr akturell in ärztlicher Behandlung ? Wenn nein, werden Sie mir 100% Sicherheit zu einem Gutachter geschickt. Anders kann ja ihr aktueller Gesundheitszustand ja dann gar nicht beurteilt werden, da keine aktuellen ärztlichen Unterlagen über Sie vorliegen bzw. eingeholt werden können. Darum solte man immer bei einer EM-Rente weiterhin und vor allem regelmäßig ( mind. 1 x pro Quartal ) in Behandlung bleiben. Oft reicht dann ja bereits eine Befundsberichteinholung beim behandelnden Arzt zur Verlängerung der Rente aus.
Taitaam 19.07.2013 | 15:26
Vielen Dank für die Antworten! Alles in allem beruhigt mich das schon. Mein Gesundheitszustand hat sich teilweise verschlechtert. Das könnten aber einfache Röntgenaufnahmen bei einem Gutachter belegen. Mit einer Einladung zur Begutachtung rechne ich sowieso. Also werde ich jetzt den Antrag stellen und abwarten was passiert. Nochmals vielen Dank für die Mühe LG Taita
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