Hallo Tom,
im Formular R 120 (Frage 3.7) werden Sie gefragt, ob sich die Krankheitsmerkmale geändert haben. Wenn sich der Gesundheitszustand seit Rentenbeginn verschlechtert hat, können Sie bei dieser Frage Angaben dazu machen und evtl. neue Atteste oder Bescheinigungen beifügen. Alleine Ihre eigene subjektive Einschätzung ist schon ausreichend. Es ist nicht zwingend erforderlich weitere med. Unterlagen beizufügen, hilft oder erleichtert eventuell aber bei der Entscheidungsfindung durch den Gutachter. Auch das Formular R 215 wird bei der Prüfung herangezogen. Sie können also auch dort Angaben machen, wenn Sie der Meinung sind, dass mittlerweile eine volle Erwerbsminderung in Frage käme.