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Experten-Antwort

Verlängerungsantrag EM Rente

von Emma15.09.2011 | 15:05
1854 Ansichten
4 Antworten

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Ich, Mitte 50, beziehe volle EM-Rente auf Zeit. Rechtzeitig vor Ablauf der Befristung wurde mir von RV Verlängerungsantrag zugesandt, welchen ich beantwortet zurückgesandt habe. Daraufhin sollte ich Befundbericht meines behandelnden Arztes einreichen. Befundbericht enthielt neben Diagnosen, Beschwerden etc. u. a. auch Aussage, dass sich mein Gesundheitszustand eher verschlechtert hat und keine Aussicht auf Besserung besteht. Jetzt, nach einigen Wochen erhielt ich schon wieder Aufforderung Befundbericht vorzulegen, nun jedoch vom Neurologen/Psychiater. Frage: Ist das ein Versehen der RV? Oder ist das gängige Praxis? Wurde die klare Aussage im bereits vorliegenden Arztbefund ignoriert? Warum zieht man dieses Prüfungsverfahren der Rentenverlänge rung derart in die Länge? Ich fühle mich ganz schrecklich dabei und es ist meinem Gesundheits- zustand überhaupt nicht zuträglich.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emma,

auch wir denken, dass Sie sich nicht unnötig Sorgen machen sollten. Möglicherweise soll Ihre Zeitrente aufgrund der weiteren ärztlichen Diagnosen jetzt als Dauerrente geleistet werden. Grdsl. kann man aber sagen, hat sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert, sondern eher verschlechtert, dann ist nicht ersichtlich, wieso dem Weitergewährungsantrag nicht stattgegeben werden sollte. Eine Garantie kann Ihnen in diesem Forum natürlich auch der Experte nicht geben.

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3 Antworten

Elisabetham 15.09.2011 | 15:27
Ich musste auch bei der Verlängerung meines EM-Antrages den HA Befund beilegen. Danach hat mich die DRV zum Gutachter geschickt. Man will jetzt versuchen durch einen aussagekräftigen Befundbericht deines behandelnden FA dir den Gutachter ersparen.
Meisteram 15.09.2011 | 17:11
Offentsichtlich reicht der bereits eingeholte Befundbericht zur Entscheidung über die Verlängerung ihrer EM-Rente nicht aus und dann wird eben ein weiterer Befundbericht ( durchaus auch auf einem anderen med. Fachgebiet ) eingeholt. In der Regel wird ja erstmal ein Befundberricht vom Hausarzt eingefordert. Dort laufen ja im Normalfall alle Fäden ( und eben Facharztberichte ) zusammen. Ergeben sich dann daraus für den med. Dienst weitere Fragen bzw. weiterer Klärungsbedarf , wird eben zusätzlich noch der jeweilige Facharzt ( in ihem Fall eben der Psychiater ) driekt angeschrieben und um einen noch detaillierteren Befundbericht über ihren Zustand gebeten. Manchmal reicht auch einfach der Befundberricht eines Facharztes für eine EM-Rente nicht aus und dann wird - bei mehreren Erkrankungen - noch ein anderer der Fachärzte auf dessen med. Fachgebiet um einen Befundbericht gebeten, um dann daraus - aus der Gesamtheit aller Berichte - eine Entscheidung zur EM-Rente treffen zu können. Das ist also alles ein völlig normaler Vorgang und kein grund für Sie zur Beunruhigung. Und in die Länge wird bewusst zumindest von der RV gar nichts gezogen. Warum auch ?? An einer schnellen Entscheidung und Erledigung eines Antrages/Vorganges sind doch alle Verfahrensbeteilgten interessiert - auch die RV. Das die Anfporderung, Erstellung, Übersendung und dann noch prüfung dieser Befundbericht niocht von heute auf morgen geht dürfte doch auch klar sein. Das dauert halt eben alles seine Zeit. Da ist auch ein bischen Geduld seitens des Antragstellers gefragt...
Emmaam 16.09.2011 | 15:32
Vielen Dank für die Beiträge!
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