Liebes Forum, mein Mann muss seine Erwerbsminderungsrente verlängern. Er ist bei der LVA Westfalen versichert. Zwei Fragen: erstens:
ist der Antrag R0120 der Richtige? ( Er soll 4 Monate vorher beantragen und bis jetzt kam nichts von der LVA)
zweitens: es gibt in diesem Antrag Punkt 2. ( ohne Unterpunkte) danach folgt sofort Punkt 3.
Ich kenne diesen Antrag mit Unterpunkten zu 2., in denen man seine Beschwerden schildern soll. In diesem Antrag KANN man nirgends, nicht mal kurz, seine Beschwerden schildern.
Ist dieser Antrag o.k.?
Bitte um Antwort, danke für jeden Tipp, Experten wären perfekt.
Danke, Monika
Hallo Monika Berger,
Punkt 2 ist für Angaben bei Antragstellung durch andere Personen, da gab es nie Unterpunkte für eigene Beschwerden.
Die können Sie unter 3.7 darstellen oder laden sich noch den Vordruck R0215/Selbsteinschätzungsbogen, wie unter 3.13 angeregt. Diesen Vordruck meinten Sie wohl auch, denn hier können Sie sich unter 2.xx nach Lust und Laune 'ausbreiten'.
Den Weiterzahlungsantrag sollten Sie eher 6 Monate vor Ende der Befristung stellen. 3-4 Monate vorher kann reichen, manchmal reichen aber auch die 6 Monate Zeitvorlauf nicht aus.
Gruß
w.
5 Monate vor Wegfall der Rente wird das Schreiben der DRV erstellt und mit dem Weitergewährungsantrag und Befundberichtsformular an den Versicherten versandt. Der Antrag sollte 4 - 5 Monate vorher gestellt werden.
Übrigens gibt es keine LVA mehr, sondern die heißt seit 2005 DRV XY (Regionalträger) oder DRV Bund (frühere BfA). :-)