Hallo Claudi,
ob ein Gutachten benötigt wird hängt davon ab, ob es aktuelle ärztliche Unterlagen gibt/vorgelegt werden können, die für eine Entscheidung ausreichen. Bezüglich einer gegebenenfalls angezeigten Rehabilitationsmaßnahme kommt es auf den Einzelfall an und hängt natürlich von den individuell unterschiedlichen medizinischen Gesichtspunkten ab.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung