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Experten-Antwort

Verlängerungsantrag innerh. 4 Wochen zurück

von Sabine Felden04.09.2012 | 16:05
2178 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, das Anschreiben wegen des zu stellenden Verlängerungsantrags einer befristeten Erwerbsminderungsrente sieht die Rückgabe innerhalb 4 Wochen nach Eingang vor. Ist diese Frist zwingend einzuhalten? Danke für Ihre/Eure Antwort. mfg Sabine Felden

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sabine,

die angegebene Frist von 4 Wochen ist nicht zwingend einzuhalten. Je früher Sie den Antrag jedoch stellen, desto eher kann der Rentenversicherungsträger auch über die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente entscheiden. Ohne den Weiterzahlungsantrag fällt die Erwerbsminderungsrente weg.

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5 Antworten

KSCam 04.09.2012 | 17:01
Nein, aber es ist im eigenen Interesse sinnvoll das "Zeugs" schnellstmöglichst zurückzuschicken. In der Zeit, in der der Antrag bei Ihnen rumliegt, wird er sicher bei der DRV nicht bearbeitet. Man kann sich aber auch gerne um Fristen streiten und nachher schimpfen weil die Verlängerung nicht rechtzeitig durch ist. alles schon erlebt :)
Klaus-Peteram 04.09.2012 | 18:20
Natürlich ist diese Frist nicht " fix " . Aber worin liegt das " Problem " , die paar Fragen im Verlängerungsantrag nicht innerh. wenige Minuten bis spätestens innerh. der gesetzten Frist von 4 Wochen auszufüllen wenn ich fragen darf ? Ärztliche Berichte ihrer Ärzte können/sollten Sie sich schon frühzeitig vor Antragstellung besorgen. Sie wissen doch schon lange wann ihre Befristung der Rente abläuft und damit auch wann der Verlängerungssantrag zu stellen ist. Es ist doch in ihrem ureigenen Intresse keine wertvolle Zeit verstreichen zu lassen. Beschweren sollten Sie sich dann hinterher aber nicht , falls durch ihre verzögerte Antragstellung die Entscheidung über ihren Verlängerungsanatrag über die Befristung hinaus andauert und Sie deshalb zur Agentur für Arbeit müssen...
Schoki.am 04.09.2012 | 19:19
Nein - die Rücksendung ist obligatorisch. Der Rentenbeginn variiert aber - somit ggf. mehr Steuern bei Fristversäumnis. Beispiel: Rücksendung am Montag - Ankunft am Sonntag = fristgerecht. Rücksendung am Dienstag - Ankunft am Mittwoch = 2 % erhöhte Steuer. Die Rücksendung sollte also bis 18:00 Uhr erfolgen
........................am 04.09.2012 | 21:46
Sie müssen den Antrag gar nicht stellen, wenn Sie keine weitere Rentenzahlung wünschen. Je später die Antragstellung, um so eher haben Sie eine "Chance", dass die Rentenzahlung unterbrochen werden muss und Sie dann ohne Geld dastehen. Schon Erich musste lernen: "Wer zu spät kommt ..."
Mauslingam 12.09.2012 | 17:01
ich kenne einen Fall, da war die Rückgabe ordnungsgemäß, aber die Ärzte habe nicht rechtzeitig die Gutachten geliefert. Der Betroffene hat jetzt die Riesenpanik das Zahlungen eingestellt werden und er Antrag auf Alg2 stellen muss. Liegt er da richtig? Danke für eine Antwort auf den vielleicht nicht ganz richtig platzierten Beitrag.
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