Klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse zeitnah ab, ob noch ein Anspruch auf Restkrankengeld besteht. Ansonsten wäre über die Agentur für Arbeit zu prüfen, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Wenn nicht, wäre über Ihr Jobcenter ein Antrag auf Arbeitslosengeld II zu prüfen.