Verlängerungsantrag volle EM-Rente

von
scooterplus

Hallo,

ich bin neu hier im forum und habe eine frage, mit der bitte um antwort.

im märz 2009 läuft meine befristete volle em-rente aus. meine ärzte und ich halten mich weiter für voll erwerbsgemindert. einen verlängerungsantrag müsste ich ca. 4 - 6 monate vor ablauf der rente stellen (Sept-Nov. 08). da beiträge zur arbeitslosenversicherung von meiner rente bezahlt werden, hätte ich einen anspruch auf ein monatliches fiktives alg I, falls über die weitergewährung der rente bis ende märz 09 nicht entschieden wurde, oder die drv mir die weitere rente aberkennt. allerdings setzt die zahlung vom fiktiven alg I voraus, dass ich mich bei der arbeitsagentur für min. 15 wochenstunden (3 std/tag) der vermittlung zur verfügung stellen muss, um diesen anspruch auch durchzusetzen.

die volle erwerbsminderungsrente erhalte ich aber gerade, weil ich eben nicht täglich 3 stunden erwerbstätig sein kann.

nun meine frage: würde ich mich bei der arbeitsagentur um dieses fiktive alg I bewerben, würde ich doch im umkehrschluss, meine weitergewährung der rente, auch in einem möglichen widerspruch/klageverfahren gegen die drv gefährden, da ich mich selbst bei der arbeitsagentur für 15 wochenstunden arbeitsfähig gemeldet habe. dies würde doch meine chancen im weiteren rentenverfahren erheblich minimieren.
da ich selbst von der arbeitsagentur zu begutachtungen geladen werden könnte und die sozialversicherungsträger untereinander daten austauschen dürfen, könnte eine positive begutachtung beim medizinischen dienst der arbeitsagentur doch nachteile für mich im weiteren rentenverfahren haben ?! warum sollte mir die drv-bund oder ein richter beim sozialgericht die volle erwerbsminderungsrente zusprechen, wenn ich mich selbst bei der arbeitsagentur für erwerbsfähig/arbeitsfähig beurteile.

daher bitte ich um auskunft, ob meine bedenken richtig sind und ich durch eine freiwillige bestätigung gegenüber der arbeitsagentur, mind. 15 wochenstunden arbeiten zu können, meine chancen im rentenverfahren gefährde. ?

sollte dem so sein, würde ich auf das fiktive alg I verzichten, da dieses nach meiner kenntnis sowieso nur max. für 12 monate geleistet wird.
ich bitte um antwort und danke für die unterstützung im voraus.

mfg

scooterplus

Experten-Antwort

Sie liegen etwas falsch. Ein fiktives AloGeld 1 gibt es nicht, sondern:

Bezieher einer (befristeten) Rente wegen voller Erwerbsminderung unterliegen seit dem 01.01.2003 der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Rente arbeitslosenversicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem Sozialgesetzbuch 3 (SGB 3) bezogen haben (§ 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB 3).
Die Beitragszahlung für die Rentenbezieher erfolgt jedoch nicht individuell im Einzelfall. Die Höhe der Beiträge wird pauschal festgesetzt und von den Rentenversicherungsträgern gemeinsam getragen (§§ 345a, 347 SGB 3 i. V. mit § 224a SGB 6).
Ob Sie Anspruch auf AloGeld 1 haben hängt davon ab, ob Sie vor der Rente einen Anspruch hatten und jetzt noch ein Restanspruch besteht. Melden Sie sich bei Ihrer AfA.

von
Schade

machen Sie es doch bitte nicht komplizierter als alles eh schon ist!

Wenn Sie und die Ärzte Sie weiterhin für erwerbsgemindert halten, stellen Sie gegen Endes des Jahres den Verlängerungsantrag - in aller Regel ist dann bis zum März alles klar.

(wenn Sie wollen teilen Sie dem AA zusätzlich mit, dass Sie den Antrag gestellt haben und sich arbeitslos melden für den Fall, dass die Rente nicht verlängert wird).

Und alles läuft seinen Gang....

von
Rosanna

Hallo scooterplus,

da unterliegen Sie leider einem Irrtum. Von der Rente werden KEINE Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet, lediglich Beiträge zur Krankenkasse! Sie haben somit während der Rentenzahlung (volle EM-Rente) auch keinen Anspruch auf ALG I, auch nicht auf ein "fiktives".

Sollte der Weitergewährungsantrag tatsächlich abgelehnt werden, müßten Sie sich arbeitslos melden. Ob dann ein Anspruch auf ALG I besteht, entscheidet die Arbeitsverwaltung (nur, wenn Sie mehr als 3 Std. tgl. oder 15 Std. wöchentlich arbeiten können und somit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen).

Wegen der Weitergewährung machen Sie sich nicht schon jetzt verrückt. Stellen Sie den Weitergew.Antrag rechtzeitig, so wie Sie es vorhaben, und warten erst mal ab. Alles "könnte, würde, dürfte" nützt Ihnen im Moment gar nix....

Abgesehen davon können Sie sich schon jetzt bei Bezug einer vollen EM-Rente im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze von 400,- € brutto etwas dazuverdienen. Da ist es ja logischerweise theoretisch auch möglich, tgl. bis zu 3 Std. zu arbeiten. Ihre Chancen im Weitergewährungsverfahren sinken deshalb nicht ab!

MfG Rosanna.

von
Shadow

@ Experte

Der Experte irrt aber gewaltig mit der Aussage :
" Es gibt kein fiktives ALG I "

Es gibt sehr wohl ein fiktives ALG I , nämlich dann, wenn
das letzte Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung
m e h r als 2 Jahre zurück liegt !

Das fiktive bezieht sich lediglich auf die BERECHNUNG des ALG I , nicht auf die Anwartschaft (
nehme an ,der Themenersteller meinte dies auch so )

Dann wird das ALG I nämlich n i c h t nach dem letzten Verdienst berechnet , sondern wird FIKTIV berechnet.

Sie haben aber natürlich nur Anspruch auf dieses " fiktive " ALG I wenn Sie sich V O R Ihrer Zeitrente einen Anspruch auf ALG I erworben haben ( dazu gehört auch die Zeit des Krankengeldbezuges ! ) bzw. diesen noch nicht ausgeschöpft haben !

Genauso MÜSSEN Sie sich dem Arbeitsmarkt FIKTIV zur Verfügung stellen ( diese 15 Stunden wöchentlich ) um ALG I ( das fiktive oder das normal berechnete ) überhaupt zu erhalten.

Konsequenzen oder querverbindungen wegen dem laufenden EM Rentenantrag hat dies übrigens nicht , sondern ist gängige Praxis.

Auch können Sie davon ausgehen, das während des noch laufenden EM Rentenantrages keinerlei Bemühungen ( Bewerbungen etc. ) zur Erlangung eines Arbeitsplatzes seitens der Arbeitsagentur veranlasst werden. Sie werden dort quasi als " Karteileiche " bis zum Entscheid im Rentenverfahren verwaltet !

Eine ärztliche Untersuchung des med. Dienstes der AA
erfolgt ebenfalls in der Regel n i c h t , da man sich dort fast immer an die vorliegenden ärztlichen Unterlagen aus dem Rentenverfahren hält.

Experten-Antwort

Es gibt sehr wohl fiktives AloGeld 1, aber in diesem Falle betrifft ihn das nicht. Der EM-RT-Bezug ist ein Verlängerungstatbestand für den Bemessungszeitraum. Er wird also, wenn er noch Anspruch hat, so gestellt, wie vor der EM-RT.

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