@W*lfgang, @rosebud
"so hoch kann eine UV-Rente gar nicht sein, dass da kein Zuwachs der Gesamtsumme mehr ist, zumindest nicht in der Praxis"
Doch, sie kann. Hier mal eine Grenzwertrechnung, welche das Beispiel von rosebud (s.o.) ergänzt. Die angenommene Unfallrente ist die gleiche, aber die Altersrente ist geringer, so dass sich aus der Ruhensberechnung der Wert 0 ergibt.
Altersrente: 31,914 * 30,45 Euro = 971,78 Euro (z.B. unterbrochene Erwerbsbiografie bei Frauen)
Verletztenrente: 482,22 Euro (siehe Beispiel nach rosebund)
Summe der Altersrente plus "bereinigte" Verletztenrente: (482,22 - 189) + 971,78 = 1265 Euro
Hier ist der fiktive Grenzbetrag genau der Mindestgrenzbetrag von 1265 Euro (siehe Beispiel nach rosebund). Die Rubensrechnung ergibt 0.
Resultat:
Altersrente: 971,78 Euro (bleibt ungekürzt!)
Verletztenrente: 482,22 Euro
Fallstudien:
Altersrenten < 971,78 Euro - Die Altersrente bleibt ungekürzt.
Altersrente > 971,78 Euro - Die Altersrente wird linear zu Rentenanstieg gekürzt von 0 bis 293,22 Euro
Altersrente > (971,78 Euro + (482,22 - 189) = 1265 Euro) - Der Grenzwert obere ist überschritten. Die Rente wird konstant um 293,22 Euro gekürzt
Wenn die Altersrente den Mindestgrenzbetrag (in diesem Fall 1265 Euro) unterschreitet, dann kann man schon darüber nachdenken, ob und in welchem Maße eine weitere Beitragszahlung vom Ruhensbetrag aufgefressen wird.
Das kann meiner Ansicht nach in der Praxis passieren, wenn Erwerbsbiografien unterbrochen sind, so dass die Rente relativ niedrig ausfällt, aber vor dem Unfall ein normaler oder höherer Verdienst vorhanden war.