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Experten-Antwort

Verletztengeld / Selbständiger - für Rentenspruch relevant?

von daddycooool 401.03.2021 | 20:38
299 Ansichten
6 Antworten

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Als Selbständiger war ich nicht rentenversicherungspflichtig, aber freiwilliges Mitglied einer Berufsgenossenschaft. In dieser Zeit hatte ich einen Unfall und war mehrere Monate krank. In der Zeit erhielt ich Verletztengeld von der BG. Entstehen hieraus Rentenansprüche oder Abrechnungszeiten / Berücksichtigungszeiten ? Ich war davor schon mehrere Jahre nicht mehr Beitragszahler der GRV.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo daddycooool 4,

die Zeit des Bezuges von Verletztengeld hat in Ihrem Fall keinerlei rentenrechtliche Bedeutung.

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5 Antworten

KSCam 01.03.2021 | 20:55
Nein
W°lfgangam 01.03.2021 | 20:59
Hallo daddycooool 4, allein aus dem Bezug von Verletztengeld von der BG entstehen keine 'rentenrechtlichen' Zeiten, die für die DRV als 'Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten' für einen Rentenanspruch von Bedeutung sind. Sofern Sie nicht mal 60 Monate Beitragszeiten in Ihrem DRV-Rentenkonto haben, besteht auch kein Anspruch auf eine Altersrente (die ggf. wg. der Unfallrente zu kürzen/sogar auf Null zu setzten wäre). > Ich war davor schon mehrere Jahre nicht mehr Beitragszahler der GRV 'Davor'? ...aha!, deutet darauf hin, dass Sie davor doch Zeiten in der DRV erworben haben. Fordern Sie hier mal einen Versicherungsverlauf/ oder besser Rentenauskunft an, dann sind Sie über Ihre GRV-Ansprüche im Bilde. UND, kontaktieren Sie die nächste Beratungsstelle, um mehr zu erfahren, /was geht noch/wann /nicht mehr ...und in welchem Umfang führt die Verletztenrente zur Kürzung einer etwaig möglichen Altersrente. https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w.
daddycooool 4am 01.03.2021 | 21:35
Als Ersteller dieses Fadens wollte ich kurz klarstellen, " Zuvor " habe ich 15 Jahre Rentenversicherung bezahlt, insofern schon eine Anwartschaft erworben. Und ich bezog nur Verletztengeld, keine Rente von der BG.
W°lfgangam 01.03.2021 | 22:03
Hmm? ...steht konträr zu Ihrer Aussage "In der Zeit erhielt ich Verletztengeld von der BG." Immerhin haben Sie mit den 15 Jahren DRV ab Regelaltersgrenze einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Gruß w.
W°lfgangam 01.03.2021 | 22:44
Für Sie zur nachgehenden Erläuterung: das Verletztengeld IST eine (spezielle Entschädigungsleistung) _Rente_ der BG/GUV nach dem SGB 7 - auch wenn die nur zeitweise gezahlt, oder gar abgefunden worden ist. Stört Sie was an dem Begriff *Rente? Vielleicht beruhigt Sie das: https://www.duden.de/rechtschreibung/Rente ;-) Gruß w.
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