Hallo daddycooool 4,
allein aus dem Bezug von Verletztengeld von der BG entstehen keine 'rentenrechtlichen' Zeiten, die für die DRV als 'Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten' für einen Rentenanspruch von Bedeutung sind.
Sofern Sie nicht mal 60 Monate Beitragszeiten in Ihrem DRV-Rentenkonto haben, besteht auch kein Anspruch auf eine Altersrente (die ggf. wg. der Unfallrente zu kürzen/sogar auf Null zu setzten wäre).
> Ich war davor schon mehrere Jahre nicht mehr Beitragszahler der GRV
'Davor'? ...aha!, deutet darauf hin, dass Sie davor doch Zeiten in der DRV erworben haben.
Fordern Sie hier mal einen Versicherungsverlauf/ oder besser Rentenauskunft an, dann sind Sie über Ihre GRV-Ansprüche im Bilde. UND, kontaktieren Sie die nächste Beratungsstelle, um mehr zu erfahren, /was geht noch/wann /nicht mehr ...und in welchem Umfang führt die Verletztenrente zur Kürzung einer etwaig möglichen Altersrente.
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Gruß
w.