Hallo Tino1981,
die DRV legt zur Festlegung der Erwerbsminderung alle bekannten gesundheitlichen Einschränkungen zugrunde. Entscheidend ist das Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Es kommt also darauf an, welche medizinischen Unterlagen eingereicht werden bzw. vorliegen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung