Hallo Fragender,
könnte es sein, dass Sie sich verrechnet haben oder den Mindestgrenzbetrag vergessen haben?
Die Rechnung lautet:
Ruhensbetrag = berücksichtigungsfähige UV-Rente + volle RV-Rente - Grenzbetrag
und der Grenzbetrag ist mindestens so hoch wie die RV-Rente. Damit kann der Ruhensbetrag rein rechnerisch die UV-Rente nicht übersteigen (zumal bei der o.g. Rechnung nicht mal die volle UV-Rente angesetzt wird).