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Experten-Antwort

Verletztenrente von BG (MdE 60) und Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Ralf21.03.2020 | 20:35
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, seit Anfang Januar 2020 beziehe ich von der BG besagte Rente nach einem Arbeitsunfall. Nun habe ich Bescheid bekommen von der Rentenkasse Knappschaft-Bahn-See, das ich rückwirkend ab 04.01.2020 Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung habe. Wie werden diese beiden Renten miteinander verrechnet? Anmerken möchte ich noch, das ich immer noch angestellt in meiner Firma bin. Außerdem habe ich nach Ablauf des Verletztengeldes von der Agentur für Arbeit ALG 1 bezogen. Dieses soll meines Wissens mit der Erwerbsminderungsrente verrechnet werden. Aber wie sieht das mit BG-Rente und der Rente von der Rentenkasse aus? Mit freundlichen Grüßen Ralf

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf, am Gesprächsverlauf mit **** konnte ich erkennen, dass Deine Fragen geklärt wurden. Vielen Dank an ****!

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ralf, am Gesprächsverlauf mit **** konnte ich erkennen, dass Deine Fragen geklärt wurden. Vielen Dank an ****!

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4 Antworten

****am 21.03.2020 | 22:54
Hallo Ralf, wenn Du die DRV-KBS über die Bewilligung der BG-Rente ab Januar 2020 informiert hast, muss in dem Rentenbescheid die Anrechnung der BG-Rente auftauchen genauso wie der Hinweis, das die Nachzahlung der EM-Rente vom 04.01.2020 bis xx.xx.2020 vorläufig nicht ausgezahlt wird bis der Erstattungsanspruch anderer Sozialleistungsträger(BA) abgerechnet ist. Schau nochmal genau in den Bescheid, falls Du dort tatsächlich keine Anrechnung der BG-Rente findest solltest Du sofort die DRV informieren um spätere Rückforderungen zu vermeiden. Noch einen schönen Abend
Ralfam 22.03.2020 | 11:05
Hallo **** ich brauchte die Rentenkasse nicht informieren. Die Daten über die Unfallrente von der BG haben die wohl so erhalten. Zumindest erscheint die Anrechnung im Bescheid, genauso der Satz mit der vorläufigen Nichtzahlung der Nachzahlung. Die Summe der beiden Rentenbeträge übersteigt nun den Grenzbetrag um etwa 500,- €. Nun steht im Schlußsatz:"Die Rente der Rentenversicherung von xxxx € ist um den Betrag von 500 € zu mindern. Sie beträgt somit xxxx €". Ich bekomme jetzt also den angepassten Betrag von der Rentenkasse UND die angekündigte Unfallrente von der BG? Oder doch nur eine Rente von beiden? MfG Ralf
****am 22.03.2020 | 11:24
Hallo Ralf, dann ist ja alles in Butter, Du bekommst dann die volle BG-Rente und die um den Betrag XXX.- Euro gekürzte EM-Rente. Von der Nachzahlung wird wohl alles an das Arbeitsamt gehen, denn Dein ALG 1 wird wohl höher gewesen sein als die gekürzte EM-Rente. Alles Gute
Ralfam 22.03.2020 | 11:44
Hallo ****, vielen Dank für die Info UND die damit verbundene gute Nachricht! Etwas positives braucht man in diesen Zeiten! Bleib gesund!!! MfG Ralf
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