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Experten-Antwort

Verlorene Rentenunterlagen

von Rira13.08.2022 | 15:12
293 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe gestern eine Nachricht von der Rentenstelle bekommen und sie bitten mich um meine Mithilfe ...es geht um Grundrentenzuschlag von 1.04 1992 - 27.01.1994 vom 01.12.1994 - 31.03.1995 vom 15.08. 1995 - 31.12.1996 vom 15.01.1998 - 31.12.2000 da ich umgezogen bin im Jahr 2021 wurde vieles vernichtet und nicht nur das auch gestohlen. weil man glaubte aus den verstorbenen noch was rausholen zu können. ich hoffe sie können mir helfen. mit freundlichen Gruß Rira

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rira,

bitte wenden Sie sich an die Krankenkasse(n), bei der/denen damals eine Mitgliedschaft aufgrund der Zahlungen des Arbeitsamtes bestand. Dort kann man eventuell noch nachvollziehen, welche Leistungen in den genannten Zeiträumen vom Arbeitsamt erbracht worden sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Abschlägeam 13.08.2022 | 15:59
Hallo Rira, in dem Fall kann Ihnen das Forum aber eher nicht helfen :-(. Wenn Sie keine Unterlagen (des Verstorbenen??) mehr haben, sollten Sie das der anfragenden DRV so mitteilen. Sofern Sie (auch aus dem Gedächtnis und ohne Belege) hierzu 'irgendwelche' Angaben machen können (z.B. war 1994 bei Firma xy tätig oder war immer bei der xy-Krankenkasse versichert), würden Sie damit der DRV deren Suche (die dann von dort aus erfolgt) auch schon etwas erleichtern. Viel Erfolg und alles Gute!
GRZam 13.08.2022 | 17:37
Wenn es um die Grundrente geht, wird es sich vermutlich um Zeiten der Arbeitslosigkeit handeln. Hier muss der Rententräger wissen, ob andere Leistungen als Arbeitslosengeld bezogen wurden (z.B. Schlechtwettergeld o.ä.). Dieses muss aber durch beweiskräftige Unterlagen belegt werden. Eine Glaubhaftmachung ist nicht möglich. Sollten keine Unterlagen mehr vorhanden sein, können die Zeiträume nicht als Grundrentenzeiten berücksichtigt werden.
W°lfgangam 13.08.2022 | 18:56
Hallo Rira, haben Sie dazu einen Fragebogen von Ihrer DRV erhalten? ...in dem Sie genau zu diesen Zeiten Stellung nehmen sollen/was Sie glauben, an Leistungen in dieser Zeit erhalten zu haben? Dann gewissenhaft ausfüllen und ankreuzen [x] keine Unterlagen mehr vorhanden und zurückschicken. Mehr können Sie ohne Unterlagen eh nicht tun. Nebenbei: die Zeiträume 1, 2 und 4 sind extrem lang, ALG kann es hier durchgehend nicht gegeben haben. - Spätaussiedlerin/Vertriebene ...mit Sprachkurs und Eingliederungshilfe/Unterhaltsgeld anfänglich? - später weitere Umschulungsmaßnahmen = Unterhaltsgeld? = in beiden Fällen helfen entsprechende Ausbildungsnachweise, seitens DRV die Leistungsart daraus abzuleiten. Bitte Nachdenken und die mögliche Leistungsarten rekapitulieren :-) Gruß w.
Riraam 15.08.2022 | 12:44
Ich bedanke mich für die schnelle Antwort wünsche noch einen guten Start in die neue Woche Mit freundlichen Gruß Rita Rathmann
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