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Experten-Antwort

Verlust der Erwerbsminderungsrente bei Minijob

von Manuela K.02.09.2014 | 10:34
3996 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme die volle Erwerbsminderungsrente. Diese ist bis 2016 befristet. Ich bin 53J. und habe als Erzieherin gearbeitet. Meinen Job habe ich auf Grund meiner Krankheiten verloren. Ich muss auch sehr starke Schmerzmittel nehmen und konnte den Anforderungen (22Std.) nicht mehr gerecht werden. Nun hat man mir einen Minijob angeboten. Es wären 100Std. im Jahr. Also ich wäre 2Std in der Woche außer Haus und 1Std hätte ich zu Hause Vorbereitungszeit. Nun habe ich Angst den Job anzunehmen, da ich nicht weiß wie man mir das später auslegt. (Könnte ja noch mehr Std. machen...) Es war ein harter Weg. Auch ist es für mich nicht einfach, da ich es selbst nicht annehmen kann nicht mehr leistungsfähig zu sein. Meine Schmerztherapeutin zwingt mich nun, diesen Minijob anzunehmen damit ich nicht in noch tiefere Depressionen falle. Hat jemand Erfahrung damit?? (Morbus Bechterew,chronische Schmerzen, Fibromyalgie, mittlere Depression)

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manuela,

im Rahmen einer vollen Erwerbsminderungsrente ist es möglich einen Minijob im Rahmen von 450 Euro monatlich auszuüben.

Bei der Frage, wieviel Sie noch arbeiten können, wird nicht auf die jährliche Arbeitszeit sondern auf die tägliche Arbeitszeit abgehoben. Dies ist jedoch eine Entscheidung, die der ärztliche Sachverständige im Einzelfall treffen muss. Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie Ihre volle Rente weiterbeziehen können, fragen Sie vor Arbeitsaufnahme zuvor bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nach.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der zuständige Rentenversicherungsträger ist hier die Träger, der die Erwerbsminderungsrente laufend zahlt.

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11 Antworten

Biankaam 02.09.2014 | 11:39
Hallo Manuela, kann Dich beruhigen. Die Arbeitszeit "stimmt", mehr als 450€ im Monat wirst Du sicherlich nicht haben. Du bekommst nach dem Melden bei der DRV Formulare, eines für den Arbeitgeber - der bestädigt Deine Stunden und das Einkommen, ein Bogen ob Du selbständig tätig bist. Beides schockst Du dann an die DRV zurück und Du bekommst dann vielleicht noch einmal Post, mit Berechnungen zur Rente. Bei mir kommen diese Formulare jährlich, zur Prüfung ob sich etwas verändert hat. LG Bianka
Anneam 02.09.2014 | 14:07
Hallo Manuela, ich habe u.a. die gleichen Erkrankungen wie Sie. Ihr Therapeut hat aus meiner Sicht Recht, ein kleiner Minijob wirkt sich psychisch gesehen positiv auf Ihre Gesundheit aus, nur zwingen kann er Sie natürlich nicht, da haben Sie Entscheidungsfreiheit. Ich habe auch einen Mini-Mini-Job, zumal ich von der Rente allein schlecht um die Runden kam. Ordnungsgemäß angemeldet und jährlich den Prüfbogen ausgefüllt zurückgesendet, passiert Ihnen da nichts. Fragen Sie ruhig vor Arbeitsaufnahme bei der Rentenversicherung nach, ich hatte das auch gemacht um mich sicherer zu fühlen. Ich habe zwar nun nach 8 Jähriger Rentendauer eine Ablehnung bekommen, welche aber mit meinem Minijob nichts zu tun hat, sie wird auf Grund eines Gutachtens mit gesundheitlichen Vorraussetzungen begründet. Bei diesem Gutachten kam mein Minijob gar nicht zur Sprache. Viele Grüße
Aushorchenderam 02.09.2014 | 13:35
Off Tobic: Aus Interesse an den Experten: Wie und wo fragt man(n) nach? Zuständigen Rentenversicherungsträger? Gibt es für diese "Anfrage" einen bestimmten Sofa-Terminus? Danke!
von Matterhornam 02.09.2014 | 20:12
Hallo 450€ darf jeder dazu verdienen! Was also soll die Prüferei bei 450,00€? mit Vergleichsberechnung u.s.w! Sind die bei der DRV nicht Ausgelastet. Ob 450,00€ das Meldet ja die Minijob Zentrale! MfG
W*lfgangam 02.09.2014 | 21:19
Hallo von Matterhorn, lesen Sie diesen noch warmen Beitrag und Sie werden die Komplikationen zu dieser 'einfachen' Frage bzw. Ihrer 'Meinung' dazu erkennen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Hat übrigens nichts mit 'Auslastung' zu tun, sondern rein mit der Anwendung der von Politik vorgegebenen Gesetze, sowie der gerichtlichen Auslegung/Nacharbeiten für die DRV (falls die Gesetze zu 'plump' formuliert worden sind). Gruß w.
Frau Lübzeram 02.09.2014 | 21:21
Job oder Minijob und EM-Rente ist immer ein Risiko. Die EM-Renten werden immer, auch bei unbefristeten EM-Renten, überprüft. Die Tatsache eines Nebenjobs, gleich welcher Art, kann dem Entscheider immer als Hinweis dienen, der kann ja noch arbeiten. Wenn sie dann nicht aufpassen und versehentlich über die 450-Euro-Grenze kommen, kommen die Leute dann schon zum Nachdenken. In der Gesamtschau kann eine solche Tatsache den Ausschlag geben, insbesondere wenn das für und wider gleich stark angesiedelt ist oder wenn sie einen dienstgeilen Entscheider haben. Also Vorsicht ist auf jeden Fall geboten.
Manuela K.am 03.09.2014 | 06:31
Danke für Ihre Antwort. Ich würde anstatt 22Std. die Woche nur 3 Std. arbeiten. Hiervon entfällt noch 1 Std. Vorbereitungszeit zu Hause. Hier hätte ich auch keine 450€ sondern höchstens die Hälfte. Wie ich aus dem Forum vernommen habe, kann es auch passieren, dass man erneut zu einem Gutachter geschickt wird zur Überprüfung und dadurch die Rente verlieren kann. Gutachter hatte ich auch das ist so ein Thema...
von Matterhornam 03.09.2014 | 10:59
Zitat von W*lfgang anzeigen
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=26460 Hat übrigens nichts mit 'Auslastung' zu tun, sondern rein mit der Anwendung der von Politik vorgegebenen Gesetze, sowie der gerichtlichen Auslegung/Nacharbeiten für die DRV (falls die Gesetze zu 'plump' formuliert worden sind). Gruß w. Hallo Ja und? ich wurde noch nie nach Arbeitsstunden Befragt, ich muss auch erst dann wieder was Melden wenn ich die 450,00€ überschreite. Mein Arbeitgeber wurde einmalig direkt angeschrieben, ich habe mir dies Verbeten! Und gut wars!
GroKoam 03.09.2014 | 17:49
Zitat von von Matterhorn anzeigen
Hallo von Matterhorn, lesen Sie diesen noch warmen Beitrag und Sie werden die Komplikationen zu dieser 'einfachen' Frage bzw. Ihrer 'Meinung' dazu erkennen: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Hat übrigens nichts mit 'Auslastung' zu tun, sondern rein mit der Anwendung der von Politik vorgegebenen Gesetze, sowie der gerichtlichen Auslegung/Nacharbeiten für die DRV (falls die Gesetze zu 'plump' formuliert worden sind). Gruß w. Hallo Ja und? ich wurde noch nie nach Arbeitsstunden Befragt, ich muss auch erst dann wieder was Melden wenn ich die 450,00€ überschreite. Mein Arbeitgeber wurde einmalig direkt angeschrieben, ich habe mir dies Verbeten! Und gut wars!
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