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verlust der kindererziehungszeiten?

von ah26.01.2009 | 11:10
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Sehr geehrte Mitarbeiter! Während meiner Lehrzeit war ich Mitglied in der LVA. Nach der Heirat mit einem Landwirt, anschließend zwangsversichert in der LAK. Bei jedem meiner vier Kinder wurde mit seitens der LVA mitgeteilt, ich dürfe keine Beiträge während der Erziehungszeiten zahlen, um meine Ansprüche bei der LVA nicht zu verlieren. Nun gibt es ja in der LAK - bei der ich zu dieser Zeit durch die Heirat wie gesagt zwangsversichert war- keine Erziehungszeiten, weshalb wir treu und brav die Beiträge an die LAK entrichtet haben. Erst als mein viertes Kind zwei Jahre alt war, wurde ich darauf hingewiesen, dass es eine Möglichkeit der Befreiung von den Zahlungen während der Erziehungszeiten gegeben hätte (natürlich mit dem entsprechenden Verlust eines Rentenanspruches für diese Zeiten verbunden). Nun meine Frage: sind diese Kindererziehungszeiten durch meine Zwangsbeiträge in der LAK tatsächlich alle verloren gegangen, oder gibt es eine Möglichkeit diese in die LVA zu übertragen? Mit freundlichen Grüßen Angelika Holzäpfel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Erziehung Ihrer Kinder werden Ihnen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Diese rentenrechtlich relevanten Zeiten gehen Ihnen auch dann nicht verloren, wenn Sie zeitgleich Beiträge zur LAK gezahlt haben. Wenn die Kindererziehungszeiten seitens der Deutschen Rentenversicherung bislang noch nicht festgestellt wurden, können Sie dies im Rahmen eines Kontenklärungsverfahren beantragen. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung können Ihnen hierbei weiterhelfen.

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