Hallo zusammen!
Ich bin EM-Rentner, 60 Jahre alt, die EM-Rente wird bis zum Erreichen der Regelalterszeit als Dauerrente weitergezahlt.
Neben dieser Rente beziehe ich eine VBL-Rente (Angestellter im öD).
In 2013 habe ich von meinem AG eine Einmalzahlung zum Ausgleich meines Urlaubsanspruches erhalten (Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses).
Ich habe leider erst kürzlich von der Möglichkeit des Vermeidens der bei mir erfolgten 10,8 %igen Rentenkürzung durch Einmalzahlung erfahren.
Kann ich als EM-Rentner diese Möglichkeit in Anspruch nehmen?
Vielen Dank schon einmal für´s Lesen und ggf. Antwort!
Gruss
Dieter