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Vermeidung von Null-rente

von motou22.03.2007 | 12:11
1988 Ansichten
11 Antworten

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Beziehe ALG1 und warte auf Entscheidung über die EMR. da lt. Gutachten Berufsunfähigkeit und teilweise Erwerbsmind. besteht, kann sein daß ich nur Teil.EMR bekomme. Dies würde zu NULL-Rente führen, da das ALG1 verrechnet wird. Kann ich durch Widerspruch gegen Tei.EMR und für Voll.EMR die Sache mildern???

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Motou,

da die volle EM-rente das doppelte des Zahlbetrages der teilweisen EM-rente beträgt, kann sich dies auch positiv bei der Einkommensanrechnung auswirken.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Kann ich nicht sagen weil ich die Verfahrensdauer nicht kenne, auch verstehe ich Ihre Frage nicht!

Sie wollen durch den Widerspruch gegen einen Bescheid, von dem Sie noch nicht wissen, ob Sie Ihn bekommen und mit welchem Inhalt, offensichtlich erreichen, dass Sie den gesamten Bezugszeitraum ALG1 ausschöpfen. Warum wollen Sie diese Null-Rente vermeiden. Sie müssen folgendes wissen, eine volle EM-Rente und ein ALG1 werden nie in voller Höhe parallel gezahlt. Also was wollen Sie überhaupt erreichen?

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo motou,

Ihre Ansicht, das beide Leistungen (ALG1 und teilweise EM-Rente) so oft gegenseitig verrechnet werden, bis nichts mehr übrigbleibt, ist nicht richtig! Vielleicht sollten Sie doch einmal persönlich bei einer Beratungsstelle der DRV vorbeigehen und Ihre Frage in einem persönlichen Gespräch klären!

8 Antworten

Gogogirlam 22.03.2007 | 13:22
Mildern???? Hääää??? Welche Sache????
Schadeam 22.03.2007 | 13:52
... und wenn motou voll erwerbsgemindert wäre, bekommt er ohnehin kein ALG mehr.
motouam 22.03.2007 | 16:38
also mein Frage nochmal: kann ich durch Widerspruch gegen Rentbescheid, das beziehen des ALG1 voll erschöpfen?
Schadeam 22.03.2007 | 17:07
wenn Sie den Widerspruch "gewinnen" - also die volle Rente wegen Erwerbsminderung bekommen, dann ist das Thema Arbeitslosigkeit für Sie erledigt. Dann kriegen Sie die Rente und kein ALG mehr! Wer voll erwerbsgemindert ist, kann nicht mehr arbeiten, also auch nicht vermittelt werden. Bleibt es auch nach dem Widerspruch bei der halben Rente, dann ist die Situation unverändert so, wie sie heute auch ist.
KSCam 22.03.2007 | 17:22
auch ich kapiere nicht ganz, was Sie eigentlich wollen. Wenn es so kommt, wie Sie befürchten, nämlich ein Bescheid über die halbe Rente, die aber als "Nullrente" nicht gezahlt wird, erhalten Sie zunächst mal weiter das ALG. Und zwar solange, bis entweder der Anspruch abgelaufen ist, oder bis es zu einer vollem EM Rente kommt. Wenn Sie also das ALG bis zuletzt ausschöpfen wollen, dann bräuchten Sie ja den Rentenbescheid gar nicht anfechten (warum haben Sie die Rente überhaupt beantragt?). Sie können in diesem Fall so ca 2 Monate vor Ablauf des ALG einen "Verschlimmerungsantrag" stellen, dass Sie die volle Rente wollen. Und dann wird genauso neu entschieden, wie das bei einem Widerspruch der Fall wäre.
motouam 22.03.2007 | 18:20
Danke für Ihre Bemühungen, ich habe es kompliziert formuliert! Antrag habe ich auf volle Rente. Bei teilrente wird das ALG1 auch nur teilbezahlt weil man ja nur tei zur Vermittling steht. Die Teilrente geht auf Null weil das Teil-ALG1 verrechnet wird. Deshalb möchte erst mein ALG1 ausschöpfen oder volle Rente bekommen! Danke nochmal
Schadeam 23.03.2007 | 07:18
ob Sie jemals die volle EM Rente bekommen, weiß kein Forumsteilnehmer, weil hier keiner Ihren Gesundheitszustand kennt.
???am 23.03.2007 | 09:01
Wie wollen Sie denn da argumentieren? Nein, ich bin nicht teilweise erwerbsgemindert -aber zahlt mir doch die volle EM-Rente? Das wird wohl kaum funktionieren.
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