Hallo Motou,
da die volle EM-rente das doppelte des Zahlbetrages der teilweisen EM-rente beträgt, kann sich dies auch positiv bei der Einkommensanrechnung auswirken.
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Hallo Motou,
da die volle EM-rente das doppelte des Zahlbetrages der teilweisen EM-rente beträgt, kann sich dies auch positiv bei der Einkommensanrechnung auswirken.
Kann ich nicht sagen weil ich die Verfahrensdauer nicht kenne, auch verstehe ich Ihre Frage nicht!
Sie wollen durch den Widerspruch gegen einen Bescheid, von dem Sie noch nicht wissen, ob Sie Ihn bekommen und mit welchem Inhalt, offensichtlich erreichen, dass Sie den gesamten Bezugszeitraum ALG1 ausschöpfen. Warum wollen Sie diese Null-Rente vermeiden. Sie müssen folgendes wissen, eine volle EM-Rente und ein ALG1 werden nie in voller Höhe parallel gezahlt. Also was wollen Sie überhaupt erreichen?
Hallo motou,
Ihre Ansicht, das beide Leistungen (ALG1 und teilweise EM-Rente) so oft gegenseitig verrechnet werden, bis nichts mehr übrigbleibt, ist nicht richtig! Vielleicht sollten Sie doch einmal persönlich bei einer Beratungsstelle der DRV vorbeigehen und Ihre Frage in einem persönlichen Gespräch klären!
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