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Experten-Antwort

"Vermittlungssperre" ALG1 Nichtleistungsempfänger - Auswirkungen / Nachteile Rentenanwartschaft

von Arge201929.03.2019 | 21:20
279 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich hätte eine kleine Frage bzw. Bitte. Leider ist mir nicht ganz klar was die aktuelle Lage für Auswirkungen und mögliche Nachteile hat. Und zwar geht es darum, dass die betroffene Person ALG1 bezogen hat und dieser Bezug ist nun ausgelaufen und die Person bekommt nun weitere Termine bei der Arbeitsagentur und ist dort als Nicht-Leistungsempfänger gemeldet. Die Person möchte nun aber unabhängig von der Arbeitsagentur zuürck ins Berufsleben und sich seine Bewerbungen, Stellen, Zeitpunkte etc. selbst aussuchen. (Keine Amt-Termine, Verpflichtende Bewerbungen oder Maßnahmen etc.) Wenn die Person die Termine nicht wahrnimmt folgt eine Vermittlungsperre für 12. Wochen und diese Zeiten werden nicht für die Rentenanwartschaft angerechnet. Was bedeutet dies nun genau für die Person? Das keine Rentenbeiträge bezahlt werden ist klar. Hierfür möchte die betroffene Person die Beiträge nachbezahlen um die Lücken auszugleichen. Was aber bedeutet es bzgl. der Anwartschaft? Die Zeiten werden nicht gezählt, ok aber was für Nachteile hat es? Person hat die letzten 14 Jahre beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet. Besten Dank vorab. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Während der Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld I werden Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger geleistet.

2. Eine daran anschließende Zeit des Nichtleistungsbezuges wegen Arbeitslosigkeit ist eine Anrechnungszeit. Durch diese Zeit werden Zeiten erworben z.B. für die 35-jährige Wartezeit und auch wichtig als Anwartschaftserhaltungszeit für die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

3. Eine Zeit der Vermittlungssperre ist als Überbrückungstatbestand zu werten, der bewirkt, dass eine anschließende Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug weiterhin berücksichtigt werden kann, wie unter Ziff. 2 beschrieben.

4. Ob es sinnvoll ist, während dieser Zeit freiwillige Beiträge zu entrichten, sollten Sie bei einem persönlichen Gespräch bei Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. einer Auskunfts- und Beratungsstelle klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 30.03.2019 | 17:51
Das Gescheiteste wäre wenn sich diese Person einen Beratungstermin bei der DRV besorgt und dieses Problem individuell klärt. Dort sieht man dann die bisherigen Zeiten, kennt das Alter und kann beurteilen ob es Sinn macht eventuell für unbelegte Monate freiwillige Beiträge zu zahlen. Um Lücken des Jahres 2019 aufzufüllen ist noch bis zum 31.03.2020 (also noch ein ganzes Jahr) Zeit, da wirds doch mit einem Termin klappen und Zeit dafür sollte ein Arbeitsloser auch haben. PS: er / sie könnte sich ja auch bei der Agentur weitermelden und parallel dazu privat eine passende Stelle suchen. Wo wäre das Problem 2 gleisig zu fahren?
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