Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Vermittlungssperre / freiwilliger Beitrag

von Alex Linn19.12.2012 | 22:31
6166 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin als Arbeitslos ohne Bezug bei der Arbeitsagentur gemeldet. Durch Nichtbeachtung der EV droht eine Vermittlungssperre. Kann ich durch freiwillige Nachzahlung den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrechterhalten ? Oder muss ich die Auflagen für den Überbrückungstatbestand erfüllen, da eine erneute Arbeitslosmeldung nach der Vermittlungssperre nicht mehr als Anrechnungszeit zählt ? Mit freundlichem Grüssen

6 Antworten

stuosiam 20.12.2012 | 05:32
dies geht nur wenn vor 1984 5 Jahre beitragspflichtig. Die sogenannte 84er Regelung. Warum halten Sie sich denn nicht an die Vereinbarungen der AfA?
Alex Linnam 20.12.2012 | 09:46
Vielen Dank für die Antwort. 2 kleine Nachfragen zum Thema: a) Verlierte ich den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente im obigen Falle, wenn die Sperrzeit kürzer als 1 Kalendermonat wäre ? b) Ich bin Jahrgang 61, vor 1984 habe ich nur Anrechnungszeiten. (Schule, Bundeswehr, Studium). Sind diese relevant ? Mit freundlichem Gruß
-am 20.12.2012 | 09:40
Eine Vermittlungssperre für Nichtleistungsbezieher hat den Verlust der Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit zu Folge. Diese Zeit ist damit in keinem Fall Anrechnungszeit und zunächst auch kein Überbrückungstatbestand. Nur durch nachweisbare, fortlaufende, ernsthafte Eigenbemühungen um einen Arbeitsplatz während der Vermittlungssperre liegt neben objektiver auch weiterhin subjektive Arbeitslosigkeit vor und damit ein Überbrückungstatbestand für die Anrechnung einer nachfolgenden (weiteren)Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit. Ob mit freiwilligen Beiträgen ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrecht erhalten werden kann, hängt wie "stuosi" zurecht sagt, von weiteren Voraussetzungen ab.
Alex Linnam 20.12.2012 | 10:21
Vielen Dank für die Antworten. Ich schließe aus dem Gesagten, eine Vermittlungssperre zu vermeiden, die länger als einen Kalendermonat dauert. Mit freundlichem Grüßen
Arbeitnehmeram 20.12.2012 | 10:13
Zu a) Nein Zu b) Nein
stuosiam 20.12.2012 | 14:30
anspruch auf erwersminderungsrente haben sie, wenn in den letzten 5 jahren 36 monate beitragspflichtig versichert waren oder arbeitslos bzw. krankengeld erhalten haben. wenn sie also bis zum heutigen tag beitragspflicht erfüllt haben , dann besteht der anspruch bis dez.2014 also wenn sie dann jetzt eine sperre bekommen sollten könnten sie einen antrag auf ew-rente im nov.2014 stellen. der anspruch wäre somit noch erhalten, da ja 36 monate in den 5 jahren erfüllt wären. aber wie gesagt bewerben sie sich doch weiterhin dann ist doch alles okay
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026