Hallo,
Es geht mir nicht um einen konkreten Fall, sondern nur um Informationen:
Während einer Vermittlungssperre meldet die Arbeitsagentur keine Anrechnungszeit an die Rentenversicherung. Damit die Zeit nach einer Vermittlungssperre wieder/weiter als Anrechnungszeit anerkannt werden kann, müssen Überbrückungstatbestände vorliegen. Dies sind (waren) nach meiner Information, der Nachweis von Bewerbungen gegenüber der Rentenversicherung.
Dafür gab es auf den Internetseiten der DRV ausführliche Beschreibungen/Hinweise. Diese sind selbst mit Schlagworten nicht mehr zu finden. In der Info „Rentenrechtliche Zeiten“ Studientext Nr. 20 ist nur das Schlagwort „Überbrückungstatbestände“ zu finden:
4. Überbrückungstatbestände
...
Zu den Überbrückungstatbeständen gehören alle Anrechnungs- und Ersatzzeittatbestände, aber auch weitere Zeiten, wie z. B.:
• sämtliche Zeiten einer Arbeitslosigkeit, auch wenn sie nicht als Anrechnungszeiten in Betracht kommen (z.B. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Meldung beim Arbeitsamt, Sperrzeiten)
Das würde bedeuten, dass ich nicht wie früher gegenüber der Rentenversicherung Bewerbungen nachweisen muss.
Kann das sein?
Danke.