Vermögensberater?

von
Kralle

Meine Fragen: Wie finde ich einen seriösen Vermögensberater für die Planung meiner Altersvorsorge, was kostet der und haftet der auch für seine Tipps?

von
Nix

Ihre Frage ist ja typisch deutsch:
Erstens suchen Sie Hilfe - Vermögensberater für die Planung Ihrer Altersvorsorge - und dann soll der "Blödmann" auch noch haften, wenn er Sie falsch beraten hat.
Sie wollen ihn anschliessend gleich verklagen bei Geldverlust?

Herzlich willkommen im Schlaraffenland.

Warnung: Als "Kenner der Altersvorsorge" geben sich gerne Versicherungsvertreter in Deutschland aus.

TiPP: Hier gibt es auch Direktversicherer die Ihnen die "Altersvorsorge" von der Stange" anbieten können.

Sie benutzen den Ausdruck "Vermögensberater", der soll auch noch "altersvorsorge-geeignet" sein.
Das Problem: Er ist auch provisionsabhängig; und abhängig von dem Versicherungsunternehmen, deren Produkte er an den ahnungslosen Kunden - nämlich an Sie - bringen soll.

Gezielte Vermögensberatung gibt es nur gegen Beratungshonorar, und die wird nur von wenigen - Vermögensberatern - angeboten, ist dafür aber absolut unabhängig,
Das Beratungshonorar liegt z.B. bei EUR 1.000,--.
Sind Sie bereit EUR 1.000,-- auf den Tisch zu legen oder besser gesagt: Ist Ihr Vermögen so gross, dass sich eine Vermögensanalyse gegen diesen o.g. Preis bei Ihnen lohnt?
Wenn ja, dann tippen Sie unter google.de "Vermögensberater" ein. Dann haben Sie sicher eine Auswahl von Vermögensberatern.
Wenn Sie dann auch noch die EUR 1.000,-- zahlen, nach dem Sie einige Seiten Fragebögen über alles, was Sie im Leben so vorhaben(Anlageziele etc) dann haftet er auch dafür.

Das Problem: An was wollen Sie seine Haftung festlegen?
Welche Bedingungen stellen Sie, wofür er haften soll?

Soll er haften dafür, dass Ihr Wertpapierdepot die unter Umständen "vertraglich festgelegte Performance" von 10% p.a. nicht erbringt?
Wertpapiere unterliegen Schwankungen. Dagegen ist auch ein Vermögensberater nicht gefeit.

Leider haben Sie selbst auch keine Angaben zu Alter, Beruf, Jahreseinkommen, Risikoneigung gemacht.

Bitte bedenken Sie:
Das ist ein Forum zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auskünfte zu Vermögensberatern kann man Ihnen hier nicht geben.

Wollen Sie sich schlaumachen, wie man für das Alter vorsorgt?

www.finanzuni.org hilft hierbei ein wenig.

Durcharbeiten müssen Sie sich da schon selbst.

Haben Sie Fragen zur Altersvorsorge mit Aktienfonds?

Geben Sie "Aktienfonds" bei Suche ein. Oder geben Sie die Namen "Amade", "Nix" oder "Maria L." als Suchbegriff.

Wir haben da einige Chatbeiträge zu diesem Thema abgegeben, uns die Finger wundgeschrieben. :-)

Haben Sie konkrete Fragen zur Ihrer speziellen Situation, dann verraten Sie uns, wie alt Sie sind, welchen monatlichen Betrag Sie bereit sind zur Seite zu legen, ob Sie verheiratet sind oder noch Single.
Dann kann man Ihnen ein paar Tipps zu diesem Thema geben.

Viele Grüsse
Nix

von
no name

Sie können sich unabhängig und, ich glaube sogar kostenlos bei der Verbraucherzentrale informieren.

von
Heike

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/

http://www.bdv.de/

Experten-Antwort

Versicherungsmakler sollten das Vermittlungsgeschäft in Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen betreiben. Rechtlich gesehen ist er Interessenvertreter des Verbrauchers und wird daher grundsätzlich nur in seinem Interesse tätig. Allerdings: Er erhält seine Vergütung von den Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsmakler schließt daher sogenannte Courtageabkommen mit den Versicherungsunternehmen.
Der Versicherungsmakler haftet gegenüber seinem Mandanten für fehlerhafte Auskünfte und Unterlassen persönlich und unbegrenzt. Um die Haftung zu begrenzen, werden viele Versicherungsmaklerfirmen deshalb in der Rechtsform einer GmbH geführt. Richtig ist auch hier, dass nach den neuen Versicherungsvermittlerrecht der Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro im Einzelfall nachweisen muss. Diese sollte natürlich auch das ganze Leistungsspektrum seiner Tätigkeit ( Vermittlung von Fonds, Bausparverträgen etc.) beinhalten.

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