Auf eine evtl. Altersrente der Mutter wirkt sich das Erbe nicht aus.
Nachdem der Vater verstorben ist, kann zusätzlich von einem Witwenrentenbezug ausgegangen werden. Hier wirken sich steuerpflichtige Vermögenseinkommen dann nicht aus, wenn der Versicherte vor dem 1.1.2002 verstorben ist, oder die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist.