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Experten-Antwort

Verordnung von MTT nach Reha-Maßnahme

von Uhu11.03.2016 | 09:35
1766 Ansichten
5 Antworten

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Im meinem vorläufigen Abschlussbericht der Reha-Maßnahme steht "MTT (Fitness-Studio). Was muss ich selbst machen? Wird es von meinem behandelnden Arzt verordnet? Wer übernimmt die hierfür entstehenden Kosten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die MTT (Medizinische Trainingstherapie) ist eine besondere Form einer Nachsorgeleistung im Anschluss an eine medizinische Leistung, die von einigen Rentenversicherungsträgern gewährt wird.

Eine allgemeingültige Aussage ist an dieser Stelle deshalb nicht möglich, da von den einzelnen Rentenversicherungsträgern unterschiedliche Trainingsprogramme angeboten werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

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4 Antworten

=//=am 11.03.2016 | 09:55
Die MTT ist ein wichtiger Teil der ambulanten Rehabilitation und der Nachsorge im Anschluss an eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme (IRENA). Sie wird natürlich von der DRV bezahlt. Die Klinik sollte Ihnen nach Abschluß der Reha eine entsprechende Einrichtung benennen.
Uhuam 11.03.2016 | 10:23
Vielen Dank. Kann es sein, dass im ausführlichen Bericht, der ja noch zugesandt wird, ggf. eine entsprechende Einrichtung benannt wird. Wenn nicht, sollte ich mich dann noch einmal mit der Reha-Kllinik in Verbindung setzen? Mich hat der Zusatz "Fitness-Studio" etwas irritiert.
Herz1952am 11.03.2016 | 10:48
Es gibt auch Fitness-Studios, die für IRENA zugelassen sind, d.h. sie dürfen auch Reha-Maßnahmen durchführen. Diese haben sozusagen mehrere "Abteilungen", bzw. Möglichkeiten. Ich nehme an, dass Ihnen auch eine Einrichtung in Ihrer Nähe genannt wird, die eine entsprechende Zulassung hat. Wahrscheinlich steht auch drin, welche Maßnahmen für Sie am besten geeignet sind.
Uhuam 11.03.2016 | 13:44
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