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Verpfändung von Rentenansprüchen

von eulenspiegel0930.10.2008 | 14:44
2378 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann man seine Rentenansprüche ganz oder zum Teil als Sicherheit für eine Finanzierung einsetzen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die von Ihnen eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge können nicht als Sicherheit für eine Finanzierung eingesetzt werden.

Es ist generell möglich, seine monatliche Rente an einen Gläubiger abzutreten. Sollten Sie für keine Person unterhaltspflichtig sein, ergibt sich bei einer monatlichen Nettorente unter 990,00 EUR kein pfändbarer und somit abtretbarer Betrag (Pfändungsgrenze bei 1 unterhaltsberechtigten Person: 1360,00 EUR).

5 Antworten

Neinam 30.10.2008 | 14:48
Sicherlich nicht!
Docham 30.10.2008 | 14:53
Na klar
-_-am 30.10.2008 | 14:52
Man kann! Die Einschränkungen entnehmen Sie bitte § 54 SGB 1. Im übrigen können Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__54.html
no nameam 30.10.2008 | 15:09
Sofern die Rente über eine gewisse Mindesthöhe (fällt mir konkret leider grade nicht ein) hinausgeht, ist der übersteigende Betrag pfändbar. Der Mindestrentenbetrag ist jedoch auch variabel. Unterschiede können z. B. entstehen, wenn man verheiratet ist oder Kinder hat etc.
Schiko.am 30.10.2008 | 15:25
Dies halte ich für gänzlich ausgeschlossen. In der tat, eine solche versicherung wurde mir im jahre 1990 in chemnitz als sicherheit für einen autokredit angeboten, habe dies abgelehnt. Selbst eine spätere rente kann man nicht als kreditsicherheit ein- setzen , dies ist auch der grund warum leider ältere rentner ohne andere sicherheit nicht mal mehr einen dispo erhalten. Dies schließt natürlich nicht aus, das spätere renten im rahmen pfandfreier grenzen gepfändet werden können. Mit freundlichen Grüßen.
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