Die von Ihnen eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge können nicht als Sicherheit für eine Finanzierung eingesetzt werden.
Es ist generell möglich, seine monatliche Rente an einen Gläubiger abzutreten. Sollten Sie für keine Person unterhaltspflichtig sein, ergibt sich bei einer monatlichen Nettorente unter 990,00 EUR kein pfändbarer und somit abtretbarer Betrag (Pfändungsgrenze bei 1 unterhaltsberechtigten Person: 1360,00 EUR).