Hallo rowa87,
während der bewilligten medizinischen Reha durch den Rentenversicherungsträger besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Die Krankenkasse wird diesen Sachverhalt berücksichtigen und kein Krankengeld zahlen.
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Hallo rowa87,
während der bewilligten medizinischen Reha durch den Rentenversicherungsträger besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Die Krankenkasse wird diesen Sachverhalt berücksichtigen und kein Krankengeld zahlen.
.... funktioniert das nur, falls wirklich etwas übrig ist, auf das man mal eine Weile verzichten kann. Aber es gibt Leute, da sind die Fixkosten so eng gestrickt, dass kein einziger Euro fehlen darf.Nun zum Problem: Ich möchte nicht Übergangsgeld beziehen, sondern weiter Krankengeld. Laut einer Verwandten ist das Übergangsgeld wesentlich niedriger.Sie sollten berücksichtigen, dass Sie während des Reha-Aufenthaltes kostenlose Vollpension genießen und außerdem noch Strom und Wasser sparen. Das sollte die Differenz zum Krankengeld locker ausgleichen. MfG
Strom und Wasser wird nur einmal im Jahr neu berechnet. Das Geld, was ich dadurch einspare, sehe ich also frühestens in einem halben Jahr. Hätte ich mich darauf Mal nur nicht eingelassen :(Nun zum Problem: Ich möchte nicht Übergangsgeld beziehen, sondern weiter Krankengeld. Laut einer Verwandten ist das Übergangsgeld wesentlich niedriger.Sie sollten berücksichtigen, dass Sie während des Reha-Aufenthaltes kostenlose Vollpension genießen und außerdem noch Strom und Wasser sparen. Das sollte die Differenz zum Krankengeld locker ausgleichen. MfG
Danke. Ich bin aber in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, zumindest "offiziell". Muss ich beim Rechner dort dann mein Krankengeld eingeben oder das Gehalt welches ich aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bezogen habe (bis zum Krankengeld)? ALGII erhält man doch nur bei Arbeitslosigkeit. Das bin ich ja "offiziell" nicht....Laut einer Verwandten ist das Übergangsgeld wesentlich niedriger. ...https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art… "Versicherte ohne Kinder bekommen 68 Prozent von Ihrem letzten Nettolohn. Bei Versicherten mit Kind, für das Kindergeldanspruch besteht, erhöht sich der Anspruch auf 75 Prozent der Berechnungsgrundlage." Sollten Sie für die drei Wochen ihrer Reha dadurch in finanzielle Engpässe geraten, sollten Sie rechtzeitig aufstockende Leistungen aus ALGII beantragen. Ob ein Anspruch besteht, können Sie vorab hier berechnen. https://www.hartz4.org/aufstockung-rechner/
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