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Experten-Antwort

Verpflichtung zum Übergangsgeld?

von rowa8726.10.2019 | 05:39
298 Ansichten
9 Antworten

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Hallo zusammen, Ich trete demnächst eine dreiwöchige Reha an, diese wurde von der RV bereits genehmigt. Nun habe ich Unterlagen bekommen, in denen ich Formulare ausfüllen soll, um Übergangsgeld zu beziehen. Ich bin in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, allerdings seit 12 Monaten krankgeschrieben. Nun zum Problem: Ich möchte nicht Übergangsgeld beziehen, sondern weiter Krankengeld. Laut einer Verwandten ist das Übergangsgeld wesentlich niedriger. Bin ich verpflichtet, das Übergangsgeld zu nehmen für die Reha oder kann ich nicht weiter Krankengeld beziehen? Sonst hätte ich ein großes finanzielles Problem (Miete, Kredite, keine Reserven) wäre und ich würde die Reha lieber nicht antreten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo rowa87,

während der bewilligten medizinischen Reha durch den Rentenversicherungsträger besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Die Krankenkasse wird diesen Sachverhalt berücksichtigen und kein Krankengeld zahlen.

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8 Antworten

DRVam 26.10.2019 | 07:08
Während der Reha wird Übergangsgeld und kein Krankengeld gezahlt. Ein Wahlrecht haben Sie nicht. Sie sollten daher im eigenen Interesse die Formulare schnellstmöglich ausgefüllt an Ihren zuständigen Rententräger zurücksenden.
Siehe hieram 26.10.2019 | 11:53
https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art… "Versicherte ohne Kinder bekommen 68 Prozent von Ihrem letzten Nettolohn. Bei Versicherten mit Kind, für das Kindergeldanspruch besteht, erhöht sich der Anspruch auf 75 Prozent der Berechnungsgrundlage." Sollten Sie für die drei Wochen ihrer Reha dadurch in finanzielle Engpässe geraten, sollten Sie rechtzeitig aufstockende Leistungen aus ALGII beantragen. Ob ein Anspruch besteht, können Sie vorab hier berechnen. https://www.hartz4.org/aufstockung-rechner/
Manchmalam 26.10.2019 | 12:17
Nun zum Problem: Ich möchte nicht Übergangsgeld beziehen, sondern weiter Krankengeld. Laut einer Verwandten ist das Übergangsgeld wesentlich niedriger.
Sie sollten berücksichtigen, dass Sie während des Reha-Aufenthaltes kostenlose Vollpension genießen und außerdem noch Strom und Wasser sparen. Das sollte die Differenz zum Krankengeld locker ausgleichen. MfG
.... funktioniert das nur, falls wirklich etwas übrig ist, auf das man mal eine Weile verzichten kann. Aber es gibt Leute, da sind die Fixkosten so eng gestrickt, dass kein einziger Euro fehlen darf.
Schorscham 26.10.2019 | 11:59
Sie sollten berücksichtigen, dass Sie während des Reha-Aufenthaltes kostenlose Vollpension genießen und außerdem noch Strom und Wasser sparen. Das sollte die Differenz zum Krankengeld locker ausgleichen. MfG
PeterTam 26.10.2019 | 12:54
Verzichten kann man auf alles. Kein Ding. Ich glaube aber, eher das die KK da nicht mitmachen wird und während der Reha-Zeit auch kein Krankengeld zahlt. Allein der Anspruch auf Übergangsgeld ist maßgebend. Ob dieser Anspruch auch wahrgenommen wird ist unerheblich.
rowa87am 26.10.2019 | 15:28
Nun zum Problem: Ich möchte nicht Übergangsgeld beziehen, sondern weiter Krankengeld. Laut einer Verwandten ist das Übergangsgeld wesentlich niedriger.
Sie sollten berücksichtigen, dass Sie während des Reha-Aufenthaltes kostenlose Vollpension genießen und außerdem noch Strom und Wasser sparen. Das sollte die Differenz zum Krankengeld locker ausgleichen. MfG
Strom und Wasser wird nur einmal im Jahr neu berechnet. Das Geld, was ich dadurch einspare, sehe ich also frühestens in einem halben Jahr. Hätte ich mich darauf Mal nur nicht eingelassen :(
rowa87am 26.10.2019 | 15:25
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
...Laut einer Verwandten ist das Übergangsgeld wesentlich niedriger. ...
https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art… "Versicherte ohne Kinder bekommen 68 Prozent von Ihrem letzten Nettolohn. Bei Versicherten mit Kind, für das Kindergeldanspruch besteht, erhöht sich der Anspruch auf 75 Prozent der Berechnungsgrundlage." Sollten Sie für die drei Wochen ihrer Reha dadurch in finanzielle Engpässe geraten, sollten Sie rechtzeitig aufstockende Leistungen aus ALGII beantragen. Ob ein Anspruch besteht, können Sie vorab hier berechnen. https://www.hartz4.org/aufstockung-rechner/
Danke. Ich bin aber in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, zumindest "offiziell". Muss ich beim Rechner dort dann mein Krankengeld eingeben oder das Gehalt welches ich aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bezogen habe (bis zum Krankengeld)? ALGII erhält man doch nur bei Arbeitslosigkeit. Das bin ich ja "offiziell" nicht.
Siehe hieram 26.10.2019 | 16:59
Zitat von rowa87 anzeigenausblenden
SGB II § 8 Erwerbsfähigkeit (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Da durch die Ihnen bewilligte Reha erst festgestellt wird, ob Sie zukünftig mindestens drei Stunden täglich erwerbsfähig sein können, muss das Jobcenter erst einmal eintreten. Sofern bei Ihnen (nach der Reha) Erwerbsminderung festgestellt wird, hat es dann gegen den Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch. Nehmen Sie zur Antragstellung Ihre Reha-Bewilligung mit und bestehen Sie auf Annahme Ihres Antrags. Zur Berechnung: Geben Sie in den Rechner den Brutto-Tagessatz aus Ihrem Bescheid für den Bezug von Krankengeld x 30 ein. Auch die Berechnung des Übergangsgeldes erfolgt entsprechend dieses Betrages (ist ja auf der Basis Ihres letzten Einkommens vor AU). Die prozentualen Unterschiede zwischen KG und ÜG ergeben sich zum Teil daraus, dass vom Krankengeld keine Krankenversicherung abgezogen wird, aber Pflegeversicherung und AlVersicherung, und vom Übergangsgeld der RV keine Rentenversicherungsbeiträge abgezogen werden, aber KV, PV und AlV. Sie sollten aber keinesfalls versäumen, den Antrag auf Übergangsgeld zu stellen, denn definitiv erhalten Sie während der Maßnahme kein Krankengeld!
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