folg.Sachverhalt: ich bekomme seit 1.7.2015 ALG I und habe gleichzeitig Erwerbsminderungsrente beantragt (Geb. 12/59). Diese wurde rückwirkend zum 1.6.2015 bewilligt. Bis 30.6. bekam ich noch Gehalt. Frage: kann es sein, dass ich eine Nachzahlung leisten muss, da ja die
Rente niedriger ist als ALG I , wenn alles
verrechnet wird ?? Oder wie wird das gehandhabt ? Vielen Dank
Keine Sorge!
Die Erstattungsansprüche der Bundesagentur für Arbeit sind auf die Höhe Ihrer Rente begrenzt.
Hallo tim,
auch wenn das ALG höher ist als die Rente, müssen Sie keine Nachzahlung leisten.
Die Agentur für Arbeit kann nur einen Erstattungsanspruch bis zur Höhe des zeitgleich gezahlten ALG geltend machen.
Und ist es mit dem Gehalt f. 6/15 ebenso ??
Und ist es mit dem Gehalt f. 6/15 ebenso ??
Nein. Das Bruttoarbeitsentgelt ist für den Monat Juni 2015 als Einkommen zu berücksichtigen und es findet eine Einkommensanrechnung nach § 96 a SGB VI statt.
Je nachdem, welche der Hinzuverdienstgrenzen überschritten wird, erfolgt eine Kürzung der Rente . Wenn die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, gibt es eine Nullrente.
Bei Einkommen im Monat des Rentenbeginns (06/2015) wird keine doppelte Hinzuverdienstgrenze geprüft. Das ist eine Ausnahmeregelung. Sonst kann jedes Jahr 2 x die Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten überschritten werden.