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Experten-Antwort

Verrechnung Altersrente+Verletztenrente

von Nick03.07.2013 | 19:56
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3 Antworten

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1.Unfallrente seit 1975 (Ost) mit 35% Körperschaden;1980 auf 20% gesenkt ; 2. zugrunde gelegter Jahresarbeitsverdienst = 7200,- Mark(Ost),brutto ; 3. Zur Zeit 241,-€ Verletztenrente monatlich ,netto ; 4. Annahme: 1650,-€ Altersrente,brutto ab Juni 2014; 5.Wie hoch wird die Gesamtrente (Verletztenrente+Altersrente) dann ab 06/2014 sein , brutto/netto ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nick,

wie User Jonny schon richtig vorgerechnet hat, werden die Rentenbeträge aus UV und RV - unter Berücksichtigung Ihrer Angaben - zusammen 1734,67 Euro betragen.

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2 Antworten

Jonnyam 03.07.2013 | 21:13
Aufgrund der angegebenen Daten ergibt sich Folgendes: ZUSAMMENTREFFEN VON VERSICHERTENRENTE UND VERLETZTENRENTE Im JUN 2014 treffen folgende Renten zusammen: GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG Regelaltersrente 1650,00 € die zugleich als Mindestobergrenze gilt 1650,00 € GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Bei einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % und einem Stand im JUN 2014 beträgt die Verletztenrente 241,00 € und der Jahresarbeitsverdienst (West) 21690,00 € (damals 7200 Mark) Von der monatlichen Verletztenrente in Höhe von 241,00 € abzüglich eines Freibetrages in Höhe von 84,67 € verbleiben als zu berücksichtigende Verletztenrente 156,33 € Die Summe der Versicherten- und Verletztenrente 1806,33 € übersteigt den höheren der folgenden Grenzbeträge 70 % des monatlichen Jahresarbeitsverdienstes (West) 1265,25 € Mindestobergrenze von 1650,00 € um 156,33 € Deshalb mindert sich die Regelaltersrente auf 1493,67 € Die Leistungen aus der Renten- und Unfallversicherung betragen damit insgesamt 1734,67 € Verändert sich die Rente aus der Rentenversicherung, kann sich die Summe der Leistungen aus Renten- und Unfallversicherung ebenso verändern. Diese Gesamtrentensumme bleibt aber gleich, wenn der Betrag aus der Rentenversicherung in einer Bandbreite von 1108,92 € bis 1265,25 € liegt. Die Rente in Höhe von 1650,00 € liegt oberhalb dieser Bandbreite. Eine Rentensteigerung wirkt sich voll aus. Eine Rentenminderung wirkt sich nur bis zu 384,75 € aus. Erst ab einer Rentenminderung von über 541,08 € ver- ringert sich auch die Gesamtrentensumme weiter. Die angegebenen Beträge sind brutto. Von der zu zahlenden (verbleibenden) Rente sind noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen. Näheres dazu erläutert die Krankenkasse. Alles klar?
Nickam 03.07.2013 | 22:44
Ist halt ein schweres Thema für einen Amateur. Vielen Dank !!
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