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Verrechnung BG Unfallrente - Altersrente / Nachteil für jung Verunfallte?

von Tuen03.05.2013 | 09:05
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Forum, ist es tatsächlich so, dass durch die sogenannte Ruhensberechnung, nach Abzug des Differenzbetrages, die Gesamtrente (Altersrente + BG Unfallrente) wesentlich geringer sein kann als die eigentlich laut Bescheid zustehende Altersrente? Bisher dachte ich immer dass die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung lebenslang bezahlt wird, dann aber bei Renteneintritt von der Altersrente abgezogen wird. Jetzt habe ich einmal recherchiert und bin auf folgendes Beispiel gestoßen: Arbeitsunfall 1994 eines 25 jährigen: Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall 25000,- Euro, MDE 20% Berechnung nach § 93 des SGB VI: 1/12 von 70% = 1458,- Euro Rentenanspruch im Jahr 2035: 2500,- Euro BG Unfallrente im Jahr 2035: 400,- Euro Freibetrag: 83,- Euro Differenzbetrag: 2500 + 400 -1458 -83 = 1359,- Euro Altersrente wäre dann: 2500,- Euro abzüglich der 1359,- Euro =1141,- Euro Gesamtbezüge wären dann: Altersrente: 1141,- BG Unfallrente: 400,- Insgesamt: 1541,- Euro Also wäre die Summe beider Renten um insgesamt 959,- Euro geringer als die im Rentenbescheid angegebene Altersrente. Das wäre ja ganz schön heftig. Selbst wenn der Jahresarbeitsverdienst (25000,-) aus der Zeit vor dem Unfall, welcher ja zur Berechnung verwendet wird, mit einer Art Inflationsausgleich hochgerechnet werden würde, würden auf den Rentenbezieher immer noch erheblich Einbußen zukommen. Kann das wirklich sein, dass Menschen die eine Unfallrente beziehen, dermaßen im Alter benachteiligt werden? Danke im Voraus an die Experten.

8 Antworten

tuenam 03.05.2013 | 11:38
Das macht durchaus Sinn. Die Zeit geht schnell vorbei und dann kommt das böse Erwachen. Es gibt auch heute bereits viele Betroffene die eben heute in Rente gehen und von dieser Vorgehensweise betroffen sind... Warum muss man da jetzt den Sinn hinterfragen? Warum versendet dann die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig Rentenbescheide? Als ABM für Ihre Mitarbeiter sicher nicht. Ich würde mich über sachliche und qualifizierte Antworten aus diesem Expertenforum freuen. Gruß
KSCam 03.05.2013 | 11:24
Welchen Sinn hat es heute darüber zu spekulieren wie sich im Jahr 2035 (also in 22 Jahren!) gesetzliche Renten und Unfallrenten beeinflussen können? Kennt irgendjemand die Gesetze, die dann in diesem Land gelten werden? Kennt jemand die Dynamisierung des JAV in den nächsten 22 Jahren?
tuenam 03.05.2013 | 11:54
Diese Regelungen bestehen seit seit der Einführung der Rentenversicherung durch das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni 1889 (Reichsgesetzblatt Seite 97). Also seit 124 Jahren. Warum also nicht noch in 25 Jahren? Nein, aber vielleicht kennt jemand die Dynamisierung von 1993 bis heute...?
Jonnyam 03.05.2013 | 11:57
Die Summe beider Renten nach Ruhen ist mindestens um den Freibetrag (84,67 bei 20 Prozent) höher als die Rente aus der GRV alleine! Ohne Gesetzesänderungen wird das auch 2035 noch so sein
Jonnyam 03.05.2013 | 16:35
Und hier noch der Nachweis für meine Behauptung: Unterstelle wir einmal, dass der angegebene JAV von 25.000 Euro nicht der Jahresarbeitsverdienst von 1994 (damals noch DM), sondern der auf den Stand MAI 2013 aktualisierte JAV ist. Dann beträgt die 20%-ige Verletztenrente zur Zeit 277,78 € mit einem Freibetrag von 84,67 €. Unterstellt man weiter, dass die Verletztenrente in 2035 mtl. 400,00 € ausmacht, dann liegt ihr ein JAV von 36.000 € zugrunde. D.h. die Rentenanpassungen von heute bis 2035 betragen 44 %. Gleichzeitig steigt der Freibetrag auf 121,33 €. Den Renten aus der Rentenversicherung liegt dann ebenfalls ein um 44 % höherer aktueller Rentenwert zu Grunde, d.h. er beträgt 40,42 €. Um eine Rente in Höhe von 2500,00 € zu erhalten, müssten dann 61,8506 persönliche Entgeltpunkte vorhanden sein. Das ist nicht schlecht, wenn man bedenkt, dass der berühmte Eckrentner nur 45 persönliche Entgeltpunkte hat. Die Berechnung sähe dann folgendermaßen aus: Obergrenze 1/12 von 70 % des JAV = 2100,00 Mindestobergrenze die Rente selbst = 2500,00 Rentenbeträge aus GRV + GUV abzgl. Freibetrag = 2778,67 Liegt über der Mindestobergrenze von 2500,00 Um 278,67 Rente aus der GRV deshalb nur noch 2221,37 Rente aus der GUV unverändert 400,00 Zusammen also 2621,37 Mehrbetrag durch Unfallrente 121,37 (= Freibetrag)
Tuenam 04.05.2013 | 23:26
@Jonny: Vielen Dank für die Mühe! Der JAV war bereits in Euro umgerechnet und Stand 1993, also nicht hochgerechnet. Wo ich aber noch einmal nachhaken möchte: Du schreibst "Mindestobergrenze ist die Rente selbst". D.h. dass der errechnete Grenzbetrag hier irrelevant ist? Ist das wirklich so? Wozu wird der JAV dann überhaupt benötigt, bzw. in welchen Fällen? Ich habe die Regelung bisher so interpretiert (ich verwende jetzt mal die Zahlen von Jonny weiter): GRV + GUV- (1/12 von 70 % des JAV ) = der Betrag der von der GRV abgezogen werden muss, also: 2500 + 278 - 2100 = 678,- dann GRV - 678 + GUV = Verbleibende Gesamtrente, also: 2500 - 678 + 400 = 2222,- Euro Was stimmt jetzt? Vielen Dank im Voraus an alle!! Gruß Tuen
Jonnyam 05.05.2013 | 09:50
Dann lies mal den § 93 SGB VI (3) Der Grenzbetrag beträgt 70 vom Hundert eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung; bei einer Rente für Bergleute beträgt der Faktor 0,4. Mindestgrenzbetrag ist der Monatsbetrag der Rente ohne die Beträge nach Absatz 2 Nr. 1. Sinn des Mindestgrenzbetrags ist genau die Folgen zu vermeiden, die du befürchtet hast! Meine Berechnung ist richtig. Alles klar?
Tuenam 05.05.2013 | 15:42
Hallo Jonny, jetzt ist alles klar :) Vielen Dank!!
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