Zitiert von: Grias di
Ich habe verstanden, dass die nachträglich bewilligte
EM -Rente mit der Krankenkasse und der Bundesagentur verrechnet wird. Ich habe aber während meines Bezugs von Krankengeld vom Arbeitgeber( öffentlicher Dienst) zumindest mehrere Monate Zuschüsse zum Lohn erhalten, um das Krankengeld aufzustocken. Auch anteilig Weihnachtsgeld wurde mir gezahlt. Die Nachzahlung wird für keinen der 3 reichen. Muß ich den Arbeitgeber aus der eigenen( leeren!! ) Tasche zahlen??
Liebe grüße
Hallo Grias di,
ob Ihr Arbeitgeber die aufstockenden Beträge zum Krankengeld zurückfordert, müssten Sie mit ihm klären.
Ansonsten wird für einen parallelen Zeitraum, in dem Rente mit Krankengeld oder ALG also zusammenfällt, der Zahlbetrag der Rente (also nach Abzug KV/PV) mit dem Bruttobetrag KG bzw ALG tagesgenau verrechnet. Wenn die Rente hierfür nicht ausreicht, müssen Sie diese Differenz nicht erstatten.
(siehe hierzu §§ 103 ff. SGB X).
Sofern die Zahlungen des Arbeitgebers (sofern die Aufstockung KG 'bestehen bleibt' und dazu dann das anteilige Weihnachtsgeld) zusammen den Betrag von 6.300,00 EUR übersteigen, wird der übersteigende Betrag als Hinzuverdienst berücksichtigt und kann deshalb Ihre Rente mindern.
Erklärungen zur Hinzuverdienstberechnung finden Sie in Ihrem Rentenbescheid.
Alles Gute!