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Experten-Antwort

Verrechnung des Krankengeldes bei nachträglicher EU Rente

von Thomas R. Lauer14.06.2016 | 14:05
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Ich hatte seit einem Jahr eine 50 Prozent EU Rente und meinen Job halbiert (halbe Arbeitszeit, halber Lohn). Im November 2015 habe ich einen Antrag gestellt auf 100 Prozent EU Rente, da ich garnicht mehr arbeiten konnte. Neben der 50 Prozent Rente habe ich in dieser Zeit Krankengeld bezogen für den halben Anteil Lohn. Dieser Rentenantfag wurde jetzt bewilligt ab Antragstellung - also rückwirkend. Jetzt hat die DRVBund der Krankenkasse meine 100 Prozent Rentenhöhe mitgeteilt und diese zieht sich die 6 Monate parallelzahlung zu 100 Prohent ab. Damit stellt man mich rückwirkend schlechter, denn ein halbes Krankengeld und eine halbe EU Rente sind mehr, als eine volle EU Rente. Daher will die Rentenversicherung jetzt von mir geld zurück, dass die Krankenkasse zu unrecht erhält? was kann ich tun und habe ich recht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas R. Lauer,

aufgrund Ihrer Erkrankung über den 6-wöchigen Entgeltfortzahlungsanspruch hinaus haben Sie Krankengeld bezogen, welches im Rahmen von § 96a SGV VI auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung anzurechnen war. Durch die rückwirkende Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente ist die Leistungsverpflichtung der Krankenkasse entfallen und daher war die sich rückwirkend ergebende Nachzahlung im Rahmen eines Erstattungsanspruches der Krankenkasse anzubieten. Die besondere Fallkonstellation erlaubt es dem Rentenversicherungsträger, dass der volle Betrag im Rahmen eines Erstattungsanspruches nach § 103 SGB X anzubieten ist. Nach der Gesetzeslage ist gemäß § 89 SGB VI die höchste Rente zu zahlen, wenn für mehrere Renten gleichzeitig ein Anspruch bestanden hat. Daher ist die Höhe des Erstattungsanspruches nicht nur auf die Differenz zwischen teilweiser und voller Rente wegen Erwerbsminderung beschränkt .

Das von Tutti erwähnte BSG-Urteil ist hier richtungsweisend.

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6 Antworten

Tuttiam 14.06.2016 | 15:21
Die DRV handelt korrekt. Geben Sie in der Forensuche als Stichwort: BSG 07.09.2010 .....ein. Da finden Sie unzählige Beiträge zu dieser/Ihrer Fallgestaltung (= laufend teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt und jetzt rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente festgestellt).
Inkaam 14.06.2016 | 17:02
Hallo Sie haben genau den gleichen Fall, der bei mir auch eingetroffen ist. Ich habe der DRV jetzt eine Ratenzahlung angeboten. Ich muss auch die überzahlte halbe Rente zurückzahlen. Die volle wurde mit dem Krankengeld verrechnet und Ende Juni bekomme ich jetzt erst die erste volle Rente ausbezahlt. In den acht Wochen dazwischen hat man nichts. Keine Rente und kein Krankengeld. MfG Inka
Batrixam 15.06.2016 | 06:59
Zitat von Inka anzeigenausblenden
Für die Zeit, wo die Krankenkasse schon kein Krankengeld mehr gezahlt hat, müssten Sie die Rente noch nachgezahlt bekommen. Die Krankenkasse hat nur ein Anspruch auf Erstattung für Zeiten, wo Rentenanspruch und tatsächliche Krankengeldzahlung parallel liegen!
Inkaam 15.06.2016 | 08:07
Hallo Das ist richtig. Nur rechnet die DrV noch die Teilrente gegen und dann entsteht eine Überzahlung, die ich zurückzahlen muss an die DRV und zwar 4000 Euro. Das kommt zustande, indem man ja die Teilrente bekommt und Krankengeld. Mit dem Bescheid löst die volle die Teilrente ab und die Krankenkasse hat Anspruch auf die rückwirkende volle Rente und dann reicht es nicht mehr , die dann zuviel gezahlte Teilrente damit auszugleichen. Das liegt an dem BSG Urteil vom 7.9.10. Ich wusste auch nicht, dass man sich verschuldet, nur weil man nicht mehr arbeiten kann und die Bearbeitung ein ganzes Jahr dauert. Wer also schon eine Teilrente bezieht und dann ins Krankengeld kommt,der soll sich gut überlegen, ob er einen Antrag auf volle EMR stellt. Die wird dann meistens rückwirkend bewilligt und dann kann man nur Schulden machen.
Batrixam 15.06.2016 | 08:20
Ja, diese Vorgehensweise gilt für die Zeit, wo Krankengeld noch gezahlt wurde und nun rückwirkend volle EM-Rente dazukam. Für die Zeit, wo die Krankenkasse schon kein Krankengeld mehr gezahlt hat, besteht für diese auch kein Erstattungsanspruch. Also bekommen Sie für diese Zeit (wo Sie geschrieben haben, dass Sie weder Krankengeld noch Rente bekamen) die Rente noch nachgezahlt.
Inkaam 15.06.2016 | 09:05
Eben nicht. Nachdem die Krankenkasse verrechnet wurde, wird noch die bereits bezahlte Rente gegengerechnet. Dafür reicht die Nachzahlung nicht. Anders wäre es, wenn die RV zuerst abrechnet und der Rest geht an die Krankenkasse. So war es vor dem Urteil. Nun bekommt die Krankenkasse und dann die RV. Glauben Sie mir, da bleibt nichts über. Im Gegenteil, ich muss zurückzahlen. Hab es ja schwarz auf weiß vor mir.
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