Guten Tag,
Ich wurde im September 2018 rückwirkend zum 1.2.18 berentet wegen voller Erwerbsminderung. Meine Frage lautet: Wird das gezahlte Übergangsgeld für die Rehamaßnahme mit der Rente verrechnet? Die Krankenkasse hat ja auch Ersatzanspruch gestellt.
Ich wurde im September 2018 rückwirkend zum 1.2.18 berentet wegen voller Erwerbsminderung. Meine Frage lautet: Wird das gezahlte Übergangsgeld für die Rehamaßnahme mit der Rente verrechnet? Die Krankenkasse hat ja auch Ersatzanspruch gestellt.
Hallo Silvia,
wenn die Reha-Maßnahme von der DRV bewilligt und somit Übergangsgeld von der DRV ebenfalls bewilligt wurde, ruht ein evtl. Anspruch auf Krankengeld.
D.h., Krankengeld bis zum Tag vor der Reha,
ab ersten Tag Reha (inklusive Anreise) Übergangsgeld bis zum letztenTag des Rehaaufenthaltes (inlusiv Abreise),
ab Folgetag evtl. erneuter Anspruch auf Krankengeld (sofern arbeitsunfähig aus der Reha entlassen).
Dann - später - rückwirkende Verrechnung von Krankengeld und Übergangsgeld mit (rückwirkend bewilligtem) EURentenanspruch.
Ist das Krankengeld NIEDRIGER als die EURente, hat die Krankenkasse KEINEN Anspruch auf Rückzahlung von zu viel bezahlten Beträgen. Die Rente "ersetzt" zwar den Anspruch auf das Krankengeld, aber nur bis zur Höhe der zur Verfügung stehenden Rente.
Ebenso verhält es sich mit dem Übergangsgeld. Das auch durch die Rente "ersetzt" wird, aber durch den zur Verfügung stehenden Betrag gedeckelt ist.
Sofern einer von beiden MEHR geleistet hat, trägt das die Versichertengemeinschaft. Das ist gesetzlich so geregelt und die Krankenkasse darf nur maximal bis zur Höhe der Rente zurückfordern.
Wenn die Rente HÖHER ist als das bewilligte Krankengeld (oder auch Übergangsgeld), bekommt die Krankenkasse ALLES (nachfolgend genauer erläutert) zurück. Und was dann von der Rente für diesen Zeitraum übrig ist, wird rückwirkend an den EURentner bezahlt.
Für den Zeitraum des Anspruches auf Übergangsgeld verrechnet die DRV tagesgenau den Anspruch Rente abzüglich Übergangsgeld, ergibt zusammen tagesgenau den Anspruch auf den (rückwirkend) bewilligten EURentenanspruch. Sollte noch etwas "übrig sein", wird das ebenfalls rückwirkend ausbezahlt.
Eigentlich müsste dies bereits aus dem Bewilligungsbescheid hervorgehen, (Anlage "Berechnung der Rente").
Ich denke, auch wenn das Übergangsgeld niedriger war - in meinem Fall war die Rente höher - muss es dort erscheinen, da es nun Rente ist und kein Übergangsgeld mehr und das auch für das Finanzamt Auswirkungen hat.. (dazu unten mehr).
Die Verrechnung DRV mit Anspruch Krankenkasse erfolgt VOR Nachzahlung von evtl. bestehenden Guthaben an den EURentner.
Die Rentenversicherung berechnet zunächst den Rentenanspruch brutto (nach Jahren und Werten und Einheitspunkten und so) und irgendwie ergibt sich daraus die bewilligte BRUTTORente pro Monat (der Monat hat 30 Tage!). Hiervon werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, und der verbleibende Betrag wird zum Ende des Anpruchsmonats überwiesen.
(Einzelheiten sind, wenn man sich das in Ruhe und ganz genau anguckt, ebenfalls in der Anlage "Berechnung der Rente" nachvollziehbar dargestellt.
Die Krankenkasse rechnet ebenfalls mit 30 Tagen pro Kalendermonat, aber ein Teilmonat muss tagesgenau abgerechnet werden.
Aus dem seinerzeit erstellten Bescheid über die Bewilligung des Krankengeldes kann man ersehen, dass der Anspruch Krankengeld pro Tag (es wird dort pro Tag angegeben) höher ist, als das was beim Kranken auf dem Konto landet. Nämlich Krankengeldanspruch
BRUTTO abzüglich halber Beitrag an die Rentenversicherung (Krankengeld ist rentenversicherungspflichtig) abzüglich halber Beitrag Pflegeversicherung abzgl. ALG-Versicherung und bei kinderlosen auch noch abzüglich Zuschlag Pflegeversicherung. Das ergibt den NETTOBETRAG pro Tag, der jeweils nach Vorlage einer Folge-AU rükwirkend für den AU-Zeitraum (maximal vier Wochen) dann überwiesen wird.
Für den Zeitraum, in dem sich KG mit EURente überschneidet, fordert die Krankenkasse von der DRV den BRUTTO-Krankengeldbetrag (mal Anzahl Tage im Zeitraum) komplett zurück, muss aber im Gegenzug die vom Versicherten bezahlten Beiträge für Pflegeversicherung und ALG-Versicherung an diesen direkt überweisen. Der geleistete Abzug für die Rentenversicherung wird nicht erstattet, muss aber später im Versicherungsverlauf zur Berechnung einer Altersrente erscheinen. (Renten-Uschi hat versichert, dass dies auch so ist)
Auch wenn die Krankengeldzahlung höher war als die bewilligte EURente, muss für den (durch die Rente ersetzten) Betrag eine Rückzahlung des PV- und ALGV-Betrages direkt an den Versicherten erfolgen.
Der Anspruch auf EURente gilt durch die Zahlung des Krankengeldes (bis zum jeweiligen maximal möglichen Betrag), als erfüllt, und deshalb als Rente zu betrachten. Von der Rente werden die Zahlungen an die PV abgezogen, Rente ist nicht ALGV-pflichtig.
Auch steuerlich wird nun aus dem Krankengeld, das nur zur Berechnung des Steuersatzes (Progression) herangezogen, aber nicht als steuerpflichtiges Einkommen bewertet wird, steuerpflichtige Rente. (Ob der Betrag tatsächlich steuerpflichtig ist, ergibt sich aus den individuellen echten Beträgen, aber grundsätzlich ist EURente steuerpflichtiges Einkommen, Krankengeld nicht.
Entsprechend können hier nun aber hier die Beiträge für KV und PV als Vorsorgeversicherungen angegeben werden. Und auch der Betrag, den die Krankenkasse "einbehält" für die vom Krankengeld abgezogenen RV-Beträge. Die sind ja tatsächlich nun von der (steuerpflichtigen) Rente bezahlt und somit ebenfalls Vorsorge.
Da die Datenübertragung der entsprechenden Korrekturbelege an das Finanzamt anscheinend nur sehr schleppend, sehr spät (oder gar nicht???) erfolgt, sollten Sie von ihrer Krankenkasse eine detaillierte Aufstellung anfordern, aus der sich tagesgenau die Beträge nachvollziehen lassen. Und falls ihre Rente niedriger ist als das bezahlte Krankengeld, sollte auch der verbleibende Betrag (den Sie nicht zurück bezahlen müssen), detailliert nachvollziehbar sein.
Bevor Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2018 abgeben, sollten Sie sich auf jeden fall beraten lassen, da (so weiß ich nun aus eigener Erfahrung) sonst gerne auch was doppelt angerechnet wird (weil automatisch...).
Auch wenn es nun keine zweiSatzAntwort war.... vielleicht hat es Ihnen ja doch geholfen.
Gute Besserung!! Und herzliche Grüße!
Nachfrager