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Experten-Antwort

Verrechnung EMR-Rente (50%) mit ALG1?

von hambuger28.08.2012 | 10:10
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4 Antworten

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Schönen guten Tag Experten. Ich würde Ihre Hilfe benötigen. Ich beziehe zur Zeit ALG1 und mir wurde eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugesrpochen. Das ALG1 beträgt ca. 1000Euro. Die 50% Erw.rente ca. 500Euro. Als Hinzuverdienst zur Rente hätte ich ca. 2000 Brutto. Nun meine Frage. Darf ich nun (solange ich ALG1 beziehe) die halbe Rente (500Euro) zusätzlich behalten? Oder Wird etwas verrechnet? Falls ja, was mit was??? Schönen Dank an alle!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie in Abhängigkeit von den individuell errechneten Hinzuverdienstgrenzen entweder in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte. Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld (in Höhe des zugrunde liegenden Bemessungsentgelts, nicht des Zahlbetrages!) als Hinzuverdienst zu berücksichtigen (§ 96a SGB VI). Bei "unzulässigem Überschreiten" (was auch noch näher zu definieren wäre) der Hinzuverdienstgrenzen wird diese Rente nur teilweise oder gar nicht mehr gezahlt. Grundsätzlich können also die von Ihnen beschriebenen Ansprüche nebeneinander bestehen. Auf die jeweiligen Berechnungsgrößen kommt es an, ob und in welcher Höhe Beträge zur Auszahlung kommen.

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3 Antworten

Wolleam 28.08.2012 | 11:20
wenn Sie so ein hohes ALG1 beziehen, dann hätten Sie erst zum Ablauf des ALG den Rentenantrag stellen dürfen. Es wird das Bemessungsentgelt für das ALG als Verdienst zur Berechnung herangezogen. Vermutlich haben Sie bereits einen Bescheid in dem alles steht, weil Sie konkrete Zahlen nennen. Bitte lesen.
hambugeram 29.08.2012 | 12:35
Guten Tag Experten. Mit dieser Antwort komme ich nicht klar. Erhalte ich nun beide Leistungen? Wird halbe Rente mit ALG1 verrechnet? Oder ALG1 mit halber Rente? So ein Fall kommt doch öfters vor? Danke!
-am 29.08.2012 | 14:10
Wie bereits ausgeführt, können Sie je nach Höhe der Leistungen beide erhalten. Evtl. führt das Arbeitslosengeld aber zur Kürzung der Rente. Dies ist u.a. abhängig von der Höhe Ihrer Hinzuverdienstgrenzen und der Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld.
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