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Experten-Antwort

Verrechnung Erstattungsansprüche

von Heidi24.01.2013 | 16:07
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme für über zwei Jahre die EM-Rente rückwirkend. Während dieser Zeit habe ich ALG und Krankengeld bekommen. Diese Leistungen werden ja nun mit der DRV verrechnet; den Rest bekomme ich, da meine Rente höher ist, als mein Krankengeld bzw. ALG. Natürlich weiß niemand, wielange die DRV für diese Abrechnung benötigt. Ich weiß, dass die Arbeitsagentur und die Krankenkasse die Meldung vor drei Wochen an die DRV geschickt haben. Meine Frage wäre jetzt, ob der Rentenberater der DRV, der hier vor Ort berät, auch Auskunft zum Bearbeitungsstand geben kann oder ob ich dafür direkt in Berlin anrufen muss? Ich habe nämlich nächste Woche einen Beratungstermin. Vielen Dank im Voraus. Mfg Heidi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidi,

wir schließen uns den vorgenannten Antworten an.

Es ist kein Problem, direkt bei der Sachbearbeitung telefonisch nachzufragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

???am 24.01.2013 | 18:03
Der Berater vor Ort kann über den Bearbeitungsstand in der Hauptstelle nur dann etwas sagen, wenn bereits die Zahlung veranlasst wurde. Er kann nämlich nur in die im Computer gespeicherten Daten sehen, nicht in die Akten. Wenn Sie ihn allerdings trotzdem fragen, kann er für Sie anrufen.
Heidiam 24.01.2013 | 21:07
Hallo, danke für die aussagekräftigen Antworten. Das wusste ich natürlich nicht, dass die DRV Bund gewisse Daten nicht für die Berater freigibt. Dann rufe ich morgen wirklich mal an und frage nach. Denn meine KK weiß nicht, ob sie ihre Erstattungsansprüche schon an die DRV gemeldet haben. Ein Sachbearbeiter sagt, dass das schon vor drei Wochen passiert ist, der andere Sachbearbeiter sagt, es wäre nichts gemeldet. Daher würde ich gerne direkt bei der DRV nachfragen, wie jetzt der Sachstand ist.+ Ich scheue mich nur immer etwas, da ich nicht aufdringlich sein möchte. Trotzdem danke. LG Heidi
KSCam 24.01.2013 | 19:40
...und in den meisten Beratungsstellen sieht der Berater bei dern "Berliner Konten" auch nicht ob die Zahlung schon angewiesen ist, weil diese Daten von der DRV Bund nicht nach außen freigegeben werden. Als Mitarbeiter der DRV BaWü, sehe ich diese Daten einfach nicht, weil Berlin das nicht will. So gesehen können Sie morgen auch selbst anrufen und brauchen nicht bis zur nächsten Woche warten, bis Sie Ihren Termin haben. :)
Heidiam 25.01.2013 | 07:22
Danke sehr für Ihre Antwort. Ich habe auch durchweg positive Erfahrungen gemacht, was die Freundlichkeit der Sachbearbeiter der DRV angeht.
Useram 25.01.2013 | 06:57
Da brauchen sie sich nicht scheuen, dafür sind die Bearbeiter da ;-) Und wenn Sie freundlich am Telefon bleiben, werden die Ihnen auch gern weiterhelfen soweit sie können.
Heidiam 25.01.2013 | 13:36
Also, ich habe tatsächlich angerufen und die Sachbearbeiterin hat sich schlau gemacht. Die KK und auch die AA haben ihren Erstattung gemeldet (schon vor drei Wochen). Jetzt geht es nur noch um meinen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst), der für drei Monate ebenfalls einen Erstattungsanspruch geltend gemacht hat (Krankengeldzuschuss). Nun geht es nur noch um eine Info und dann könnte es abgeschlossen werden. Die nette Dame der DRV hat gesagt, es würde jetzt nicht mehr lange dauern. Bin gespannt.
Erhardsam 25.01.2013 | 15:26
" Denn meine KK weiß nicht, ob sie ihre Erstattungsansprüche schon an die DRV gemeldet haben. Ein Sachbearbeiter sagt, dass das schon vor drei Wochen passiert ist, der andere Sachbearbeiter sagt, es wäre nichts gemeldet." Ich lach mich tod. Da haben Sie aber eine ganz tolle Krankenkasse.
Heidiam 25.01.2013 | 15:45
Tja, das kommt davon, dass man grundsätzlich nur einen Ansprechpartner hat, der alle Anliegen weiterleitet. Mit den Sachbearbeitern, die für diese Erstattungsgeschichte zuständig sind, kommt man nicht in Kontakt. Es ist aber so, dass die Ansprüche doch schon vor Wochen an die DRV gemeldet wurden. Die Sachbearbeiterin, die das Gegenteil behauptete, hat sich geirrt. Warum auch immer.
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