Hallo,
Frau A (60) hat soeben nach über 40 Arbeitsjahren) den Rentenbescheid
bekommen (volle Erwerbsminderung).
Antrag auf Erwerbsminderungsrente datierte August 2013 (nicht früher).
Der Beginn dieser Rente wurde aber rückdatiert auf 1.11.2012
Problem:
Frau A hat in dem Zeitraum von 11.2012 bis heute Krankengeld von der
Krankenkasse bzw. ALG I erhalten in Nettobeträgen, die deutlich (ca. 200
Euro) über der Erwerbsminderungsrente lagen.
Nun soll eine Verrechnung stattfinden.
A] Bedeutet dies, dass sehr empfindliche Rückzahlungen an
Krankenkasse und Arbeitsagentur fällig werden könnten, oder wird es einfach aufgezehrt und erledigt?
B] können (im vorliegenden Fall) Krankenkasse und Arbeitsagentur Beträge zurückfordern (eine solche Konstellation konnte ja niemand voraussehen)?
Bernd