Hallo Bernd,
die Krankenkasse bzw. die Agentur für Arbeit haben einen Erstattungsanspruch, d. h. das von diesen Stellen geleistete Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld wird aus der Rentennachzahlung erstattet. Darüber hinaus gehende Beträge werden von der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit nicht zurückgefordert.