Hallo Liebe Experten,
bin seit 07.07.13 arbeitsunfähig krank geschrieben und bekomme seit 18.08.13 Krankengeld. Der Antrag auf Em-rente wurde am 05.09.14 gestellt. Nun schickt die Drv eine Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen nach Beginn einer Rente weg Erwerbsminderung. Die Krankenkasse solle dies ab 01.02.14 ausfüllen ( Bezug Krankengeld)
Vom 1. tag der Krankschreibung Juli 2013 - Febr. 2014 wären das 7 Monate.
Es heißt doch aber wenn der Leistungsfall also der 1. tag der Krankschreibung ist und 6 Wochen danach Krankengeld gezählt wird, läuft die befristete Rente wg Erwerbsminderung neben dem Krankengeld und es kommt zu keiner Verrechnug.
Da die DRV anscheinend von Juli 2013 ausgeht (leistungsfall) aber erst zum Februar 2014 Von der Krankenkasse das Krankengeld berechnet haben möchte(Leistung nach 7 Monate )weiß ich nun nicht weiter. Denn dann würde ja Kg mit Rente verrechnet werden??? Aber in der Besscheinigung steht: Krankengeld NACH Beginn einer Rente....
Weiß hier jemand Bescheid und könnte meine Fragezeichen klären?
Vielen Dank