Hallo,
mir wurde rückwirkend eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Allerdings steht in dem Bescheid auch, dass die Rente ab Juli wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen nicht mehr zu zahlen ist. Das beruht auf einem Fehler meines Arbeitgebers, der, obwohl ich seit 2 Jahren nur noch halbtags arbeite, der DRV als voraussichtlich zukünftiges Einkommen ein Vollzeitgehalt übermittelt hat. Dazu habe ich natürlich Widerspruch eingelegt.
Momentan wird also der Widerspruch bearbeitet und die Ansprüche anderer Stellen berechnet.
U.a. gab es in dieser Zeit einen Krankengeldzuschuss und eine Sonderzahlung seitens meines AGs in Höhe von etwa 1000Euro.
Von diesem bekam ich nun ein Schreiben, welches er an die DRV geschickt haben, als Durchschrift zur Kenntnissnahme.
Dort heisst es fröhlich, dass 1000Euro zurückgefordert werden, man aber nicht mit der DRV verrechnen will, sondern dieses Geld mal eben von meiner Gehaltszahlung im Mai abziehen wird.
Bedeutet für mich, dass momentan zwar noch in den Sternen steht, wann dann mal eine Zahlung der DRV eintreffen wird, ich aber Ende Mai nur satte 100Euro Restgehalt überwiesen bekomme und ich mal überlegen darf, wie ich das noch hinbekomme, da ich nach 2 Jahren Rentenantragsbearbeitungszeit so ziemlich komplett, auch finanziell, am Ende bin.
Meine Frage ist jetzt aber folgende: wie läuft das in diesem Fall mit der Verrechnung seitens der DRV? Ich habe Krankengeld bekommen, welches höher war, als der Rentenanspruch. Gleichzeitig bekam ich Krankengeldzuschuss. Würden beide Stellen mit der DRV verrechnen, müssten sie sich die Summe x teilen. Wenn jetzt mein AG aber keinen Anspruch an die DRV stellt, sondern nur mit mir intern abrechnet, bedeutet das dann, das die Krankenkasse die volle Summe x bekommt?
Dann wäre ich ja doppelt verarscht.