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Experten-Antwort

Verrechnung Leistungen bei voller EM-Rente

von Lisa23.01.2020 | 05:42
93 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich beziehe seit 2 Jaren eine weiter bestehende teilweise Erwerbsinferungsrente, habe bis Mitte Dezember Gehalt bekommen, seit Dem erhalte ich Krankengeld und einen Krankengeldzuschuss. Ich möchte aufgrund der Verschlechterung des Gesundheitszustands eine volle EM-Rente beantragen. Wenn es dazu kommt: Die Teilrente wird ja verrechnet. Der Hinzuverdienst wäre bei rückwirkender Bewilligung zu hoch. Kann es sein, dass ich erstmal keine Rente bekomme zusätzlich die Teilrente, das Krankengeld und den Krankgeldzuschuss zurückzahlen müsste? Wobei der Krsnkengeldzuschuss im Arbeitsvertrag an der AU hängt und keine Rückzahlungsvorgaben (auch kein Tarifvertrag) bestehen.Die AU wird ja nicht aufgehoben. Macht es Sinn den Antrag erst nach mehr als 3 Monaten nach der Verschlechterung zu stellen, da dann nur rückwirkend zum Folgemonat eine Rente zuerkannt werden kann? Viele Grüße Lisa

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2020 | 10:29

Hallo Lisa,

der Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bleibt bestehen, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wird. Sollte die Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Hinzuverdienstes geringer sein als die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, würde die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für den entsprechenden Zeitraum zu zahlen sein.

inwieweit allerdings ein Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung in Ihrer aktuellen Situation überhaupt sinnvoll erscheint, hängt in erster Linie davon ab, ob sich Ihre finanzielle Lage dadurch verbessern kann. Dafür müsste man die Höhe der einzelnen Zahlungsbeträge, die Sie aktuell erhalten, mit den Beträgen vergleichen, die Sie bei Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten würden. Es empfiehlt sich daher ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle.

2 Antworten

Renternam 23.01.2020 | 10:25
Warten Sie erst einmal ab, ob Ihnen eine volle EMR bewilligt wird. Bei einer befristeten vollen EMR wird ohnehin erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt, welcher bei Ihnen dann im November liegt?? (Erster Krankheitstag falls dieser vom sozialärztlichen Dienst genommen wird) Ich hatte die gleiche Konstellation letztes Jahr und es kam zu keiner Überzahlung mit anschließender Rückzahlung meinerseits. Viel Erfolg!
Rentneram 23.01.2020 | 10:30
Zitat von Rentern anzeigen
Ich habe damals gleich zu Beginn des Krankengeldes die volle EMR beantragt, da abzusehen war, dass es nicht mehr besser wird. Wenn Sie sich natürlich Monate Zeit lassen mit Ihrem Antrag kann es schon zu Verrechnungen mit dem Krankengeld kommen, falls die erste Krankschreibung als Eintrittsdatum der EMR gewertet wird.
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