Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lisa,
der Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bleibt bestehen, wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wird. Sollte die Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Hinzuverdienstes geringer sein als die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, würde die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung für den entsprechenden Zeitraum zu zahlen sein.
inwieweit allerdings ein Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung in Ihrer aktuellen Situation überhaupt sinnvoll erscheint, hängt in erster Linie davon ab, ob sich Ihre finanzielle Lage dadurch verbessern kann. Dafür müsste man die Höhe der einzelnen Zahlungsbeträge, die Sie aktuell erhalten, mit den Beträgen vergleichen, die Sie bei Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten würden. Es empfiehlt sich daher ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle.
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