Zu Ihrer Frage, was das Dispositionsrecht bedeutet:
Wenn nach einer medizinischen Reha-Maßnahme bzw. nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben festgestellt wird, dass eine Erwerbsminderung vorliegt, gilt der Reha-Antrag als Rentenantrag. Versicherte haben die Möglichkeit, dieser Rentenantragsfiktion zu widersprechen, d.h. bis zur bestandskräftigen Bewilligung der Rentenleistung kann der als Rentenantrag geltende Reha-Antrag zurückgenommen werden oder auf die Gewährung einer nur teilweisen Erwerbsminderungsrente beschränkt werden, obwohl volle Erwerbsminderung vorliegt (Dispositionsrecht).
Das Dispositionsrecht des Versicherten ist jedoch eingeschränkt, wenn er von der Krankenkasse bzw. von der Agentur für Arbeit aufgefordert worden ist, einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. In einem solchen Fall kann der Versicherte sein Dispositionsrecht nur mit Zustimmung der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit ausüben.
Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte von sich aus einen Leistungsantrag gestellt hat und die Krankenkasse erst danach eine Aufforderung nachschiebt.
Verrechnung mit Krankengeld:
Es kann nur eine Sozialleistung gewährt werden. Sollte im Rentenbezugszeitraum Krankgengeld gezahlt worden sein, hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger.