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Experten-Antwort

Verrechnung Nachzahlung EM-Rente mit KG

von Ina29.11.2012 | 08:03
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Guten Morgen, ich habe eine Frage zur Höhe der Verrechnung von EMR und KG. Ich habe einen Bescheid über die volle EMR auf Dauer gekommen, Die Rente wurde rückwirkend zum August bewilligt. In dem Bescheid ist auch die Nachzahlungssumme aufgeführt. Diese wird ja zurückbehalten, bis die KV ihre Ansprüche gestellt hat. Dies ist nun geschehen, ich kenne aber den Betrag nicht. Nun meine Frage: Meine Rente ist niedriger als das KG. Die KK hat ja nur Anspruch auf den Betrag in Höhe der Rente. Wenn nun 3 Monate verrechnet werden, fordert die KK dann 3 x die monatliche Rentenhöhe? Oder kann sie das tatsächlich gezahlte KG von der aufgelaufenen Summe fordern? Mein KG wurde im Nov. eingestellt. Die erste Rente wird (leider) erst ab 1.12013, also Ende Januar 2013 gezahlt. Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, um was es geht.... Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort! Ina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Erstattungsanspruch besteht nur insoweit, als sich die Leistungen der Krankenkasse und der Rentenversicherung zeitlich überlagern. Für Zeiträume, in denen ein Träger keine Leistungen erbracht hat, entfällt eine Erstattung. D.h., die Krankenkasse hat in Ihrem Fall keinen Erstattungsanspruch aus der Nachzahlung für den Monat Dezember.

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11 Antworten

Inaam 29.11.2012 | 08:53
Vielen Dank für Ihre Antwort! Ina
Klaus-Peteram 29.11.2012 | 09:19
" Die KK hat ja nur Anspruch auf den Betrag in Höhe der Rente" " Wenn nun 3 Monate verrechnet werden, fordert die KK dann 3 x die monatliche Rentenhöhe? " Das ist NICHT richtig. " Oder kann sie das tatsächlich gezahlte KG von der aufgelaufenen Summe fordern? " Ja, so ist es. Und das kann die Kasse nicht nur tun, das wird/muss Sie auf jeden Fall tun , da dies so gesetzlich vorgegeben ist ! Für den Zeitraum ab Rentenbeginn bis zum Tag der Einstellung der Krankengeldzahlung fordert die Krankenkasse aus der Rentennachzahlung natürlich das an Sie TATSÄCHLICH in diesem Zeitraum gezahlte gesamte Krankengeld in voller Höhe zurück und nicht nur das " in Höhe der Rente " . Wenn also das Krankengeld recht hoch war und die Rentennachzahlung relativ niedrig, geht unter Umständen die gesamte Rentennachzahlung an die Krankenkasse. Oft übersteigt die Forderung der Krankenkasse sogar die Höhe der gesamten Rentennachzahlung. Sie bekommen dann aus der Rentennachzahlung natürlich nichts mehr ausgezahlt. Aber Sie müssen eben aus eigener Tasche dann auch nichts mehr an die Kasse zurückzahlen. Die hat dann einfach " Pech " gehabt und schaut bezüglich der restlichen Forderung in die Röhre... Eventuell bekommen Sie aber noch die gezahlten Beiträge für den " Überschneidungszeitraum " für die KV und RV von ihrer Kasse erstattet. War z.b. bei mir so der Fall. " Erstattung der gezahlten Beiträge aus dem Krankengeld bei rückwirkender Rentengewährung Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet die GEK ihren Versicherten – ohne besonderen Antrag – für die Zeit ab dem Rentenbeginn die bisher einbehaltenen Versichertenanteile zur Rentenversicherung, Bundesanstalt für Arbeit und zur Pflegeversicherung. Welche Beiträge erstattet werden können ist u.a. von der Art der Rente abhängig. Die entsprechenden Meldungen an die Rentenversicherung über die gezahlten Beiträge werden, soweit notwendig, von der GEK berichtigt." http://kehlkopfoperiert.org/Unterlagen_10_05/6_Medienhinweise/63…
Inaam 29.11.2012 | 09:44
Hallo Klaus-Peter, ja, ja....das hatte ich befürchtet :-)) Dann schaun wir mal, ob was übrig bleibt.....es ist eben nicht so toll, daß der Rentenbescheid von Mitte November ist und meine erste Rentenzahlung erst Ende Januar 2013 gezahlt wird.......so kann ich jetzt sehen, wie ich zwei Monate finanziell überstehe. Und da wäre es ja schön gewesen, wenn ich noch etwas von der Nachzahlung bekommen würde. Weihnachten kostet ja auch irgendwie immer noch was extra. Na ja, das muss ich wohl so hinnehmen. Obwohl ich nicht verstehe, warum die erste Rentenzahlung nicht Ende Dezember möglich gewesen wäre (was mir von der DRV vorab telefonisch so gesagt wurde, im Rentenbescheid selbst war es dann Januar). Die einbehaltenen Versicherungsbeiträge habe ich von meiner KK bereits erhalten, das war aber nur wenig.... Lieben Dank nochmal! Ina
Klaus-Peteram 29.11.2012 | 10:03
Da die Kasse ihnen bereits die Beiträge erstattet hat sollte die Abrechnung der Kasse an die RV eigentlioch auch schon erfolgt sein. Rufen Sie doch einfach ihre Kasse eben mal an und fragen nach dem genauen Betrag den die Kasse von der RV jetzt fordert. Spätestens dann wissen Sie doch genau ob noch was für Sie übrig bleibt.
Feliam 29.11.2012 | 10:08
Klaus-Peter hat sich was feines ausgedacht!!! Glauben Sie dem Experten!
Inaam 29.11.2012 | 10:09
....das werde ich tun..... Danke. Ina
Inaam 29.11.2012 | 10:38
Hallo Hans-Peter, :-))) danke für's Rauskramen! Na, dann habe ich ja noch ein wenig Hoffnung, daß etwas übrigbleibt..... Viele Grüße Ina
Klaus-Peteram 29.11.2012 | 10:18
Sorry. Aber ich muss mich korrigieren. Hab gerade mal meine " Verrechnungsabrechnung " zwischen Kasse und DRV rausgekramt. Es wurde hier wirklich nur das Krankengeld bis zur Höhe der monatlichen Rente von der Kasse zurückverlangt und nicht das tatsächlich gezahlte Krankengeld. Die Differenz wurde mit dann ausgezahlt.
Inaam 30.11.2012 | 08:35
Danke Anfänger! Weisst Du auch zufällig, ob die Brutto- oder die Nettorente verrechnet wird? Die Beitrage zur Sozialversicherung wurden mir ja von der KK erstattet, weil sie ja von der Rente abgeführt werden. Also dürfte doch dann nur die Netto-Rente zurückgeforder werden.....oder liege ich da falsch..? Viele Grüße Ina
Laduam 30.11.2012 | 10:49
Ich möchte nur erinnern das dies nur für die gesetzlich Versicherten gilt. Bei privat Versicherten KANN die KK das die Rente übersteigende gezahlte KG vom Versicherten fordern.
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