Hallo,
Ich habe im letzten Jahr meinen auf drei Jahre rückwirkenden Bescheid für eine unbefristete EMR bekommen.
In diesen drei Jahren erhielt ich Krankengeld, Übergangsgeld und ALG 1.
ich muss jetzt eine ebenfalls rückwirkende Steuererklärung abgeben.
Dafür benötige ich die Verrechnung des Krankenkasse und des Arbeitsamtes mit dem RV - Träger.
Ein Anruf bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin erbrachte das Ergebnis, dass sie so etwas nicht vorliegen hat und mir bzw. meiner Steuerberaterin nicht zukommen lassen kann. Von der RV habe ich lediglich die Summe der Rentenbezüge bekommen.
Habe ich ein Recht auf einen Ausdruck der Verrechnungen?
Und meldet die RV die Verrechnungen automatisch beim Finanzamt?
Ich möchte in das Thema Finanzamt so schnell wie möglich Klarheit bekommen, also über die Höhe der Steuern die nachgezahlt werden müssen, da mich das belastet, nicht zu wissen, um welche Beträge es für die drei Jahre geht.