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Experten-Antwort

Verrechnung von ALG 1 mit rückwirkend gewährter EM-Rente

von Eleonora G.21.05.2021 | 11:05
3512 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine Frage zur Verrechnung ALG 1 mit EMR. Ich versuche anhand von Beispielen zu erklären, worum es mir geht. Beispiel 1: A bezieht seit 09/2020 sog. Nahtlosigkeit-ALG in Höhe von 1000,00 EUR. Nun wird ihm rückwirkend ab 10/2020 eine volle EMR (800,00 EUR) gewährt. Die RV verrechnet also mit der AfA die Monate 10/2020 bis 05/2021. Für diese acht Monate bekommt die AfA von der RV EUR 6400,00, A hat aber für diesen Zeitraum von der AfA EUR 8000,00 erhalten. Die Differenz von EUR 1600,00 (die A quasi "zuviel" bekommen hat in der Zeit) muss A aber nicht erstatten, die AfA hat soz. Pech gehabt. Soweit korrekt?! Beispiel 2: A bezieht seit 09/2020 sog. Nahtlosigkeit-ALG in Höhe von EUR 1000,00 und gleichzeitig ab 10/2020 eine Teil-EM-Rente in Höhe von EUR 400,00. A legt Widerspruch ein und tatsächlich -> es wird ihm (ebenfalls rückwirkend zu 10/2020) die volle EMR gewährt. Wie geht nun bei dieser Konstellation die Verrechnung ALG 1 und EMR vonstatten? Die RV erstattet der AfA EUR 3.200,00, die AfA bleibt auf EUR 4800,00 soz. sitzen?!? Oder muss nun A der AfA auch EUR 3200,00 erstatten, da er diese erhalten hatte? Wie sieht es bei Beispiel 2 rechtlich aus?? Danke für Antworten - LG Eleonora

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Eleonora G.,

grundsätzlich ist zu sagen, dass das Arbeitslosengeld I und die Rente unterschiedlich berechnet werden. Treffen Arbeitslosengeld und Rente zusammen, darf die Agentur für Arbeit nur das von der Deutschen Rentenversicherung fordern, was an Rente Ihnen zustehen würde. Wenn das ALG I höher ist, als die Rente, dann bekommt die Agentur für Arbeit nur das erstattet, was als Rente gezahlt worden wäre.

In Bsp. A hat die Agentur für Arbeit nicht Pech, sondern das ALG I ist höher und die Agentur für Arbeit erhält nur einen Teil erstattet.

Im Bsp. B ist der Fall gleich. Zunächst bekommt die Agentur für Arbeit den Teil erstattet, der sich aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt. Nach erfolgreichem Widerspruch ergibt sich eine neue Nachzahlung und auf diese Nachzahlung hat dann auch wieder die Agentur für Arbeit einen Anspruch in Höhe der Rente.

Bei beide Beispielen muss der Rentner keine Rückzahlungen an die Agentur für Arbeit machen.

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7 Antworten

Krakeam 21.05.2021 | 12:12
145 Abs. 3 SGB III Die Bundesagentur hat nur einen Erstattungsanspruch gegen die Rentenversicherung. Dabei wird tageweise abgerechnet. Sie müssen kein ALG1 erstatten.
Krakeam 21.05.2021 | 12:17
In Ihrer zweiten Konstellation müssen Sie auch nichts erstatten, da durch den erfolgreichen Widerspruch kein neuer Sachverhalt iSd 48 SGB X vorliegt.
Eleonora G.am 21.05.2021 | 13:37
Vielen Dank für die Antworten von Krake und dem Experten! Allerdings wirft die Expertenantwort jetzt doch eine Nachfrage auf für mich - im Beispiel 2 ist es doch so, dass Person A ab 10/2020 sowohl ALG 1 in Höhe von 1000,00 EUR als auch Teil-EMR in Höhe von 400,00 EUR erhalten hatte (also INSGESAMT EUR 1400,00). Dies insofern "unverschuldet", als dass die ALG-Zahlung deshalb auch geleistet wurde, weil die RV "nur" eine Teil-EMR bewilligt hatte. Die Gelder sind also geflossen. Nach erfolgreichem Widerspruch (nun rückwirkende Gewährung einer VOLLEN EMR) -> wie wird verrechnet?!? Wird von der RV "nur" die Nachzahlung der soz. anderen Hälfte der EMR an die AfA erstattet (die 1. Hälfte hatte A ja bereits monatlich erhalten...) und A hat "Glück"? Oder muss A den Betrag der ihm ab 10/2020 zugeflossenen Teil-EMR nun auch an die AfA erstatten? Und was wäre, wenn die Voll-EMR HÖHER als das ALG ist? Also ALG1 in Höhe von EUR 1000,00 und Teil-EMR in Höhe von EUR 700,00 (sprich Voll-EMR in Höhe von EUR 1400,--) - würde das etwas an den Erstattungen ändern?!? Es wäre sehr nett, wenn der Experte sich hier nochmals äußert - vielen Dank von Eleonora
Siehe hieram 21.05.2021 | 14:13
Irgendwie hören sich Ihre Beispiele so an, als läuft der EM-Antrag noch, ohne überhaupt schon zumindest eine Teil-EM-Rente bewilligt wurde. Deshalb der Hinweis zu Teil B, der dann auch anders aussehen kann. Auch bei Nahtlosigkeit erhalten Sie ALGI nur, sofern überhaupt ein Anspruch auf ALGI besteht. Und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist Arbeitslosengeld nach § 96a Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB VI als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. (Was auch dazu führen kann, dass die Teil-EM-Rente nicht ausbezahlt wird, wenn die Hinzuverdienstgrenzen entsprechend überschritten werden) In dem Fall hätten Sie also zwar Anspruch auf Rente, sie wird aber nicht ausbezahlt. Und Sie haben nur Ihr ALGI. Dann legen Sie Widerspruch ein und der wird erfolgreich rückwirkend für den gleichen Zeitraum bewilligt. Erst dann hat die Agentur für Arbeit einen Anspruch auf Erstattung. Und dies aus dem Zahlbetrag der 'vollen' Rente. Im Ergebnis bleibt es für Sie gleich, was da drüber hinaus geht, müssen Sie nicht selbst erstatten. Das erhaltene ALGI dürfen Sie also behalten, aber eine Renten-'Nachzahlung' wird mit einem NULL-Betrag enden.
Siehe hieram 21.05.2021 | 14:17
Und wenn die volle EM-Rente tatsächlich höher ist (wie in Ihrer Zusatzfrage), verhält es sich entsprechend, allerdings erhalten Sie dann noch eine Rentennachzahlung.
rosebudam 21.05.2021 | 14:34
Zitat von Eleonora G. anzeigenausblenden
Im Falle Ihrer Ursprungsfrage (volle EM-Rente < ALG) muss die RV tatsächlich den gesamten Zahlbetrag der vollen EM-Rente (also mtl. 800,00 EUR) an die AfA erstatten. Von Ihnen kann nichts zurückgefordert werden. Das "Pech" liegt somit auf Seiten der Versichertengemeinschaft der RV! Im abgewandelten Fall (volle Em-Rente > ALG) muss die RV bis zur Höhe des ALG (also mtl. 1.000,00 EUR) an die AfA erstatten. Sie selbst erhalten aber keine weitere Nachzahlung. Bei Interesse können Sie hier ab Punkt 2.3 nachlesen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Eleonora G.am 21.05.2021 | 14:52
Herzlichen Dank an Siehe hier und rosebud und ein schönes Pfingstwochenende - LG Eleonora
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