Zitiert von: Neugier
Zitiert von: Nachfrager
was passiert dann mit den Rentenversicherungsbeiträgen, die vom Bruttokrankengeld abgezogen und an die Rentenversicherung bezahlt werden, für einen Zeitraum, in dem Krankengeld rückwirkend durch Erwerbsminderungsrente entfällt und vom Versicherten aus der Nettorente an die KV erstattet werden?
Wie könnte man diese Frage nur 10 Monate nach Threaderstellung übersehen?
Teilen Sie der geneigten Leserschaft nach Expertenantwort auch mit, was Ihnen diese Erkenntnis gebracht hat?
Liebe Experten,
zunächst eimal vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe diesen Thread erst aktuell gefunden, weil es mich nun persönlich betrifft, ich überall aber nur Äußerungen dazu finde, wenn das Krankengeld KG niedriger ist als die Eerwerbsminderungsrente EMR.
Sofern das Krankengeld höher ist als der Rentenanspruch (100% EMR) kann ich ja nachvollziehen, dass VIELLEICHT der Rentenbeitrag aus dem Krankengeld noch eine Altersrente erhöht.
In meinem Fall ist es allerdings so, dass die EMR höher ist als das Krankengeld. Dementsprechend bezahle ich also von meiner Rente Rentenversicherungsbeiträge für Ansprüche aus Krankengeld, die durch die Rente ersetzt werden. Rente aber ist nicht Rentenversicherungspflichtig. Ich zahle also von Geld, was ich zu 100 % zurückbezahle noch den Rentenanteil an die Krankenversicherung zurück, der während des Bezuges von KG von mir zu tragen war.
D. h., ich werde dazu gezwungen, Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen, auf Einkünfte, die ich gar nicht habe, weil ich sie ja zurück bezahle. Und die darüber hinaus noch niedriger sind als der mir z.Zt. zustehende Betrag aus der EMR und sich vermutlich nicht Altersrentenerhöhend auswirken.
Hätte ich für den gleichen Zeitraum arbeiten können und ein SV-pflichtiges Einkommen in gleicher Höhe des Krankengeldes gehabt, würde die Rentenzahlung hieraus auch nicht mehr den Anspruch meiner Altersrente erhöhen (ich bin 61).
Auch in meinem dem Bescheid beigefügten Versicherungsverlauf erscheint der Krankengeldbezug nicht als SozL.
Da die Beträge aus dem Nachzahlungsguthaben meiner NETTOrente an die Krankenkasse erstattet wurden und nicht durch Umbuchung im Rentenkonto, gehe ich davon aus, dass das Geld noch bei der Rentenversicherung liegt. Ich sehe aber keine Rechtsgrundlage, auf der ich Rentenbeiträge aus Einkommen aus der Rentenversicherung zu zahlen habe, da der Anspruch auf Krankengeld bei Rückwirkender Bewilligung von EMR erlischt.
Da würde mich doch mal sehr interessieren, wie das die Experten beurteilen.
Vielen Dank